- Rechts- und Vergabeamt, Ratsbüro
- Amt für Finanzen
- Bürger- und Ordnungsamt
- Amt für Kinder, Jugend & Familien
- Amt für Schulen, Soziales, Senioren und Integration
- Bauamt und Gebäudewirtschaft
- Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt
- Rechnungsprüfungsamt
- Tiefbau- und Straßenverkehrsamt
- Amt für Weiterbildung
- Personal- und Organisationsamt
- Umwelt- und Grünflächenamt
- Stabsstelle Inklusion und Demografie
- Inklusionsbeauftragte
- Antikorruptionsbeauftragte
- Behindertenbeauftragte
- Datenschutzbeauftragte
- Gleichstellungsbeauftragte
Bußgeldstelle
Überblick
Die Bußgeldstelle ist für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig. Zu den Aufgaben zählt zudem die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr – vom Anhörverfahren bis zum Bußgeldverfahren. Als ruhender Verkehr werden im öffentlichen Straßenverkehr Fahrzeuge bezeichnet, die parken, halten oder nicht fahrbereit sind. Bürger können Parkverstöße direkt der Bußgeldstelle melden.
Dienstleistungen
Rechtsgrundlagen
- § 12Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 41 StVO
- §§ 55 ff. Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)