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Stabstelle Inklusive Jugendhilfe

Überblick
Im Amt für Kinder, Jugend und Familien der Stadt Bornheim besteht seit dem 1. April 2024 die Stabstelle Inklusive Jugendhilfe mit der Verfahrenslotsin der Stadt Bornheim.
Die Verfahrenslotsin bietet Beratung für Kinder, Jugendliche und ihre Familien bei bestehen einer Behinderung, oder wenn eine Behinderung einzutreten droht und unterstützt bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Eingliederungshilfe.
Sie berät innerhalb der Verwaltung im Hinblick auf Inklusive Lösungen im Jugendamt und bei der Zusammenführung der Eingliederungshilfen nach dem Kinder - und Jugendhilfegesetz (SGBVIII) und dem Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGBIX).
Zur Person der Verfahrenslotsin
Frau Istambouli ist Diplom–Sozialpädagogin (FH) und hat einen Master Sozialer Arbeit mit dem Schwerpunkt Sozialraumentwicklung und – Organisation.
Sie hat in verschiedenen Bereichen der Sozialen Arbeit, unter anderem mit Menschen mit seelischen Behinderungen und in der Eingliederungshilfe, sowie in der allgemeinen Sozialberatung und mit Geflüchteten Menschen, gearbeitet.
Im März 2026 hat Frau Istambouli den Online-Zertifikatskurs „Verfahrenslotse“ der IRESA erfolgreich abgeschlossen.
Die Vertretung der Interessen junger Menschen und deren Familien sowie eine partizipative, wertschätzende und offene Beratungshaltung sind zentral für sie.
Angebote der Beratung
Die Beratung richtet sich an junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr, aus Bornheim, mit (drohender) Behinderung sowie an deren Familien, Eltern, Geschwister, Sorge- oder Vertretungsberechtigte sowie Vertrauenspersonen. Beratungsgespräche können telefonisch, persönlich im Büro, zu Hause oder in einer Einrichtung geführt werden. Die Anzahl der Beratungsgespräche ist nicht begrenzt. Dabei werden die Interessen der jungen Menschen vertreten und es wird bei der Koordination verschiedener Leistungen unterstützt. Die Verfahrenslotsin arbeitet eng mit den Familien und beteiligten Stellen zusammen, um eine bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten.
Hierfür können telefonisch oder per Mail Termine vereinbart werden.
Die Beratung durch die Verfahrenslotsin ist freiwillig, vertraulich und kostenfrei.
Die Verfahrenslotsin berät auch Fachkräfte zum Thema Inklusion, sowie bei individuellen Fragen zu Schnittstellen und Prozessen.