Überblick

Im Amt für Kinder, Jugend und Familien der Stadt Bornheim besteht seit dem 1. April 2024 die Stabstelle Inklusive Jugendhilfe und die Stelle der Verfahrenslotsin. Dort können junge Menschen mit (drohender) Behinderung und ihre Familien unabhängige Beratung rund um das Thema Inklusion und Teilhabe in Anspruch nehmen. 

Aufgaben

Die Verfahrenslotsin berät und begleitet junge Menschen mit (drohenden) Behinderungen und deren Familien im Prozess der Beantragung, Gewährung und Inanspruchnahme von Eingliederungshilfen.

Dabei werden die Interessen der jungen Menschen vertreten und es wird bei der Koordination verschiedener Leistungen unterstützt. Die Verfahrenslotsin arbeitet eng mit den Familien und beteiligten Stellen zusammen, um eine bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten. 


Darüber hinaus berät die Verfahrenslotsin das Jugendamt bei der Zusammenführung aller Eingliederungshilfeleistungen in die Zuständigkeit der Jugendhilfe sowie bei Entwicklungen und Prozessen rund um das Thema der Inklusiven Jugendhilfe.

Wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen, nehmen Sie gern Kontakt auf. 

Zur Person der Verfahrenslotsin

Anke Istambouli ist Diplom–Sozialpädagogin (FH) und hat einen Master Sozialen Arbeit mit dem Schwerpunkt Sozialraumentwicklung und – Organisation.  

Sie hat in verschiedenen Bereichen der Sozialen Arbeit, unter anderem mit Menschen mit seelischen Behinderungen und in der Eingliederungshilfe, sowie in der allgemeinen Sozialberatung und mit Geflüchteten Menschen, gearbeitet. 

Im März 2026 hat Anke Istambouli den Online-Zertifikatskurs „Verfahrenslotse“ der IRESA erfolgreich abgeschlossen. 

Die Vertretung der Interessen junger Menschen und deren Familien sowie eine partizipative, wertschätzende und offene Beratungshaltung sind zentral für sie. 

Inanspruchnahme der Beratung

Die Beratung richtet sich an junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr, aus Bornheim, mit (drohender) Behinderung sowie an deren Familien, Eltern, Geschwister, Sorge- oder Vertretungsberechtigte sowie Vertrauenspersonen.  

Beratungsgespräche können telefonisch, persönlich im Büro, zu Hause oder in einer Einrichtung geführt werden. Die Anzahl der Beratungsgespräche ist nicht begrenzt. 

Hierfür können telefonisch oder per Mail Termine vereinbart werden. 

Die Beratung durch die Verfahrenslotsin ist freiwillig, vertraulich und kostenfrei.

Die Verfahrenslotsin berät auch Fachkräfte zum Thema Inklusion, sowie bei individuellen Fragen zu Schnittstellen und Prozessen. Sie berät innerhalb der Verwaltung zur Zusammenführung der Leistungen aus dem SGB VIII und SGB IX im Hinblick auf Inklusive Lösungen im Jugendamt. 

Ansprechpartner

Anke Istambouli
Verfahrenslotsin
Stabstelle Inklusive Jugendhilfe
Telefon: 02222 9437-5496
E-Mail