Mitbürger*innen mit internationaler Familiengeschichte, die Bornheims Integrationsarbeit aktiv mitgestalten wollen, können sich ab sofort für den neuen Integrationsausschuss bewerben.
Wahl Integrationsausschuss 2025
Überblick
Die Wahl findet am Sonntag, 14. September 2025, parallel zur Kommunalwahl statt. „Der Integrationsausschuss vertritt politisch Menschen mit internationaler Familiengeschichte in unserer Stadt. Die direkt gewählten Mitglieder arbeiten eng mit dem Stadtrat und der Verwaltung zusammen, um eine aktive Integrationspolitik zu sichern. Sie kennen den Alltag und die Bedürfnisse der Menschen mit Migrationshintergrund aus eigener Erfahrung und bringen diese direkt in den Ausschuss ein“, erklärt Bürgermeister Christoph Becker.
Der Ausschuss besteht aus fünfzehn stimmberechtigten Mitgliedern: zehn werden direkt gewählt, fünf vom Rat bestellt. Für Listen- und Einzelbewerbungen können auch Stellvertreter benannt werden.
Wählen dürfen alle ab 16 Jahren, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder durch Einbürgerung Deutsche wurden. Auch Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit können wählen, wenn sie eine internationale Familiengeschichte haben und gemäß § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes Deutsche wurden. Diese Regelung betrifft Personen, die bei Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwarben, weil ihre Eltern damals eine ausländische Staatsangehörigkeit hatten, aber seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebten und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besaßen. Dieser Erwerb ist im Geburtenregister vermerkt. Interessierte müssen sich bis zum 2. September ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, um ihr Wahlrecht auszuüben.
Um zu kandidieren, muss man mindestens 18 Jahre alt sein, seit einem Jahr rechtmäßig in Deutschland leben und seit drei Monaten in Bornheim wohnen. Zudem gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Wähler*innen. Bewerbungsschluss ist der 7. Juli 2025.
Das Amt für Soziales, Wohnen und Inklusion bietet am Montag, 26. Mai, eine Informationsveranstaltung an. Sie findet von 16:30 bis 18 Uhr im Ratssaal des Rathauses, Rathausstr. 2, 53332 Bornheim, statt.
Auch die Vorsitzende des amtierenden Integrationsausschusses, Dilara Görgen, nimmt teil. Sie berichtet über ihre Erfahrungen der letzten fünf Jahre und steht gemeinsam mit Verwaltungsvertreter*innen für Fragen zur Verfügung.
Eine weitere Gelegenheit, sich über die Arbeit des Gremiums zu informieren, bietet die nächste Sitzung des Integrationsausschusses am 5. Juni ab 18 Uhr im Ratssaal des Rathauses Bornheim. Die Vorsitzende und die Ausschussmitglieder laden zur Teilnahme am öffentlichen Teil der Sitzung ein und freuen sich, ihre Arbeit live vorzustellen.
Wahlordnung
Der Rat der Stadt Bornheim hat am 10. April 2025 folgende Wahlordnung für die Wahl des Integrationsgremiums der Stadt Bornheim beschlossen:
Bei weiteren Fragen zur Wahl
wenden Sie sich bitte an:
Stadt Bornheim – Der Bürgermeister –
Geschäftsstelle des Integrationsrates
Postanschrift: Rathausstr. 2, 53332 Bornheim
Büro: Rathaus, Rathausstraße 2, Raum 212
Telefon: 02222 945-157
E-Mail: anne.haberer(at)stadt-bornheim.de