Erschließungsbeiträge und Straßenbaubeiträge
Beim Ausbau von Straßen (Verkehrsanlagen) sind die entstehenden Kosten durch die Erhebung von Beiträgen zu refinanzieren:
Erstmalige Herstellung von Straßen
Erschließungsbeiträge nach den §§ 127 ff. Baugesetzbuch i.V.m. der Satzung der Stadt Bornheim über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Erneuerung und Verbesserung/Erweiterung von sogen. vorhandenen Verkehrsanlagen
Straßenbaubeiträge nach § 8 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m. der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Bornheim.