Radwege (Symbolbild)

Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs

Im Jahr 2015 ist das ursprüngliche Radverkehrskonzept von 2003 überarbeitet worden.

Durch eine Überprüfung und Aktualisierung des bestehenden Konzeptes sollten die damals empfohlenen Maßnahmen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Diese Überprüfung erfolgte unter Berücksichtigung der StVO, der ERA 2010 (Empfehlung für Radverkehrsanlagen) sowie weiterer aktuell geltender Regelwerke.

Durch geeignete Maßnahmen soll die Nutzung des Fahrrads attraktiver und sicherer und dadurch eine Steigerung des Radverkehrsanteils am Gesamtverkehrsaufkommens erreicht und gleichzeitig der Stellenwert des Radverkehrs in Bornheim erhöht werden.

Das bestehende Radverkehrsnetz wurde in einer umfangreichen Befahrung erfasst und bewertet. Die bestehende Netzqualität bzw. der Netzzusammenhang der Radverkehrsverbindungen wurde begutachtet, sowie die Verkehrsqualität und die Verkehrssicherheit der vorhandenen Radverkehrsführungen bewertet. Hierfür wurden neben einer Einschätzung des Planungsbüros auch die Unfallstatistiken mit Radfahrerbeteiligung der Jahre 2010-2013 ausgewertet.

Weiterhin sind alle bestehenden Fahrradabstellanlagen an den Schnittstellen zum ÖPNV, also zur DB in Roisdorf und Sechtem sowie entlang der Stadtbahnlinien 16 und 18 im Bestand und Ausnutzung erhoben sowie bewertet worden.

Zusätzlich wurden aktuelle Verkehrsplanungen, wie die Planungen zur Bonner Straße oder zum Apostelpfad unter dem Blickwinkel der Radverkehrsführung überprüft und bewertet.

Aus den oben genannten Bereichen – Netzbeurteilung, Bestandserfassung und Verkehrssicherheit – wurden die Stärken, Schwächen und Potenziale im bestehenden Radverkehrssystem herausgearbeitet. Die Darstellung dieser Ergebnisse ist in einer umfangreichen textlichen Ausführung mit ergänzenden Karten und einem umfassenden Mängelkataster erfolgt.

Die im konzeptionellen Teil vorgeschlagenen Maßnahmen sind wie folgt gegliedert worden:

  • Maßnahmen an Zweirichtungswegen
  • Fahrbahnführung außerorts
  • Tempo-30-Zonen – Verkehrsberuhigung
  • Umlaufsperren
  • Einbahnstraßen
  • Sackgassen
  • Fahrbahnführungen innerorts

Eine Gesamtübersicht über alle empfohlenen Maßnahmen ist dem Konzept bzw. der Anlage zum Radverkehrskonzept zu entnehmen. (Karten 10, 11 und 12 des Konzeptes, die noch einmal in Maßnahmen an den Strecken und an den Knotenpunkten unterscheiden, sowie in tabellarischer Form im Anlagenband)

Für die Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen sind diese durch ein Bewertungsschema  in drei Prioritäten eingeteilt worden. Stufe A für kurzfristige Maßnahmen, Stufe B für mittelfristige Maßnahmen und Stufe C für langfristige Maßnahmen.

Im Februar 2016 wurde dem Stadtentwicklungsausschuss das aktualisierte Radverkehrskonzept vorgestellt.

Im Oktober 2016 wurde durch den Rat der Stadt Bornheim der Beschluss zur Umsetzung des Konzeptes gefasst.

Seit 2017 sind jährlich 100.000 € im städtischen Haushalt für die Umsetzung von Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes vorgesehen.

Im Jahre 2017 wurde ein Arbeitskreis Radverkehr eingerichtet, der mit Vertretern aus Politik, dem ADFC, Mitarbeitern der Verwaltung sowie dem beauftragten Verkehrsplanungsbüro besetzt ist und der die Umsetzung des Konzeptes begleitet. Seit 2017 wurden insgesamt fünf Arbeitskreise durchgeführt.

Die Maßnahmen werden derzeit sukzessive realisiert.

Ansprechpartner

Monika Bongartz
Bauleit- und Stadtentwicklungsplanung, Radverkehr
Stadtplanung
Telefon: 02222 945-261
E-Mail