Straßenunterhaltung

Risssanierung im Asphalt

Foto: SAT Straßensanierung GmbH, Köln

Straßenunterhaltung der städtischen Straßen

Schlagloch

Die Straßenunterhaltung fasst alle notwendigen Maßnahmen zusammen, die notwendig sind, um Straßen und Verkehrsflächen zu pflegen und dauerhaft instand zu halten. 

Alle Unterhaltungsmaßnahmen dienen der Verkehrssicherheit und sind Aufgabe des Straßenbaulastträgers – also des jeweiligen Straßeneigentümers: Für städtische Straßen ist das die Stadt Bornheim, für Kreisstraßen der Rhein-Sieg-Kreis, für Landes- und Bundesstraßen der Landesbetrieb Straßenbau NRW und für Privatstraßen der Privateigentümer.

Die Unterhaltung der städtischen Straßen in Bornheim ist in zwei Kategorien eingeteilt:

Notwendige Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht

Notwendige Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht

Notwendige Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht an allen Stadtstraßen, die kontinuierlich erledigt werden, wie

  • die Ausbesserung gefährlicher Schadstellen nach Streckenkontrollen bzw. Bürgerhinweisen oder nach Unfällen (z. B. tiefe Schlaglöcher, Stolperkanten im Plattenbelag).
  • die Wartung und Instandhaltung verkehrstechnischer Anlagen und der Straßenausstattung (z.B. Beleuchtung, Beschilderung und Möblierung).

Alle damit zusammenhängenden Aufgaben – wie z. B. Streckenkontrolle, Schadensaufnahme und -bewertung, Arbeitsplanung, Schadensbeseitigung sowie Ergebniskontrollen – erledigt selbstständig der Stadtbetrieb Bornheim, Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim.

Erhaltung bereits ausgebauter Straßen

Erhaltung bereits ausgebauter Straßen

Vorrangig sind das verkehrswichtige Stadtstraßen, die die Grundstruktur des Bornheimer Straßennetzes bilden. Durch gezielte Maßnahmen soll das Eindringen von Regenwasser und die Entstehung größerer Schäden vermieden werden. So werden Schäden an der Straßenoberfläche wie Risse, Ausbrüche oder abgesackte Entwässerungsrinnen repariert. Ziel ist es, die Nutzungsdauer der Straßen zu verlängern.

Konzept wird stetig überprüft und aktualisiert

Das Konzept dieser Erhaltungsarbeiten wird in der Regel jährlich von der Stadtverwaltung Bornheim überprüft und in aktualisierter Form den Ratsgremien zur Genehmigung vorgelegt. Enthalten sind hauptsächlich verkehrswichtige Straßen (Hauptverkehrsadern), die eine tragfähige Bausubstanz aufweisen und dadurch erst eine wirtschaftliche Unterhaltung erlauben.

> Angaben zu den aktuellen Unterhaltungsarbeiten finden Sie weiter unten.

Das Straßenbauprogramm

Stadtstraßen ohne tragfähige Bausubstanz, für die keine wirtschaftliche Straßenunterhaltung möglich ist, können nur vollständig erneuert bzw. neu gebaut werden. Der Apostelpfad in Bornheim ist z.B. eine solche Straße. Abhängig von verschiedenen Kriterien finden sich diese Maßnahmen im städtischen Straßenbauprogramm wieder. Das Bauprogramm wird in der Regel jährlich aktualisiert und deckt ein Zeitfenster von fünf Jahren ab.

Aktuelle Unterhaltungsmaßnahmen

Im gesamten Stadtgebiet werden Fahrbahnen saniert

Aufgrund der sehr begrenzten Arbeitskapazitäten im Tiefbauamt können derzeit keine nachhaltigen Sanierungsarbeiten an Stadtstraßen geplant und durchgeführt werden.

Regelmäßige Straßenkontrollen und Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit führt der Stadtbetrieb Bornheim unverändert durch.