Die RadPendlerRoute

Die Radpendlerroute als wichtiger Beitrag zur Mobilitätswende

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Mit Hilfe von „RadPendlerRouten“ soll das Fahrradfahren in unserer Region attraktiver werden. Um die Fahrrad-Verbindung zwischen Bonn, Alfter und Bornheim zu verbessern, haben die Räte der beteiligten Kommunen beschlossen, dass auch in diesem Bereich eine RadPendlerRoute geschaffen werden soll. Sie beginnt am Haltepunkt Bornheim/“Om Jeeßeberch“ und führt zum Bonner Hauptbahnhof. Dabei orientiert sich die Route an vorhandenen Radwegen, die verbreitert und komfortabler gestaltet werden. Breite, direkt geführte und beleuchtete Radwege, zum Teil auch kreuzungsfrei, ermöglichen ein zügiges und effektives Pendeln. Die im Bau befindliche Radpendlerroute ist also ein wesentliches klimaschutzfreundliches Verkehrsprojekt, das den Umstieg vom Auto aufs Rad für Pendler:innen in den drei Kommunen deutlich attraktiver machen soll. Bonn, Alfter und Bornheim haben eine RadPendlerRoute entwickelt, die diesen Ansprüchen gerecht wird.

Die Route 1 Bornheim - Alfter – Bonn Hbf führt auf etwa vier Meter breiten Radwegen oder Fahrradstraßen über insgesamt 9,5 Kilometer. Die ersten Entwurfs- und Ausführungsplanungen wurden 2020 erstellt, Baubeginn des ersten Abschnitts war im Juni 2022. Die RadPendlerRoute Bornheim-Alfter-Bonn kann als Vorbild dienen, wie langfristig auch andere Radrouten ausgebaut werden. Einzelne Abschnitte sind bereits heute befahrbar. Die Route 2 führt übrigens von Rheinbach über Swisttal und Alfter direkt auf die Route 1.

Hintergrund

Hintergrund

Bereits 2013 hat der Rat der Stadt Bornheim beschlossen, eine RadPendlerRoute zu bauen. Die rund neun Kilometer lange Route war Teil eines Radschnellwegvorschlags, der bei einem Landeswettbewerb 2013 aber nicht zum Zuge kam. Daraufhin haben Bornheim, Alfter und Bonn 2014 beschlossen, eine qualitativ hochwertige „RadPendlerRoute“ entlang dieser „Wettbewerbsroute“ zwischen Bornheim und Bonn zu realisieren. Die Route sollte möglichst vorhandene Wege verknüpfen. Seit 2021 ist diese ist ein Förderprojekt der Förderrichtlinie "Nahmobilität", dass der Bund mit 1,584 Mio. Euro und das Land NRW mit 198.000 Euro fördern.

Die Planungen sahen vor, dass die RadPendlerRoute weitgehend kreuzungsfrei bleibt und mindestens drei Meter breit, mit komfortablem Oberflächenbelag ausgestattet und durchgehend beleuchtet sein soll. So sollen sichere, attraktive und vor allem leistungsstarke Verbindungen für Radfahrende geschaffen und ein wesentlicher Beitrag zur emissionsfreien Stadt geleistet werden. Auf Bonner Stadtgebiet betrifft dies die beiden Abschnitte von der Stadtgrenze zur Gemeinde Alfter/ehemals K12n bis kreuzend Grootestraße und von der Brühler Straße bis zum Dransdorfer Bach auf einer Gesamtlänge von circa 1,5 Kilometern. Der Routenteil auf Bonner Stadtgebiet ist ebenfalls Teil der Pendlerroute von Rheinbach über Swisttal und Alfter nach Bonn, die am 18. Mai 2020 eröffnet wurde. Die bereits 2019 beschlossene Planung für das Bonner Stadtgebiet hat der Rat der Stadt Bonn in seiner Sitzung am 10. Februar 2022 bestätigt. Der Bonner Abschnitt von der Grootestraße bis zur K12n / Gemeindegrenze Alfter wurde Anfang Juni 2023 fertiggestellt

Die meisten Streckenabschnitte auf Bornheimer Gebiet gab es bereits, waren aber teilweise in keinem guten Zustand. Zu Verzögerungen der Arbeiten hat geführt, dass sich Verhandlungen über benötigte Grundstücke, die sich in privatem Eigentum befinden, als schwierig erwiesen. Zwar hat die Stadt 9 von 11 Flächen erwerben können, mit zwei Grundstückseigentümern konnte bislang jedoch keine Einigung erreicht werden. Die beiden Flächen befinden sich beide im Bauabschnitt 1 (Heilgersstraße-Pohlhausenstraße). Konkret geht es um eine Fläche im Bereich Aeltersgasse-Siefenfeldchen und eine weitere im Bereich Heilgersstraße und Freiherr-von-Stein-Straße. Um sicherzustellen, dass die betroffenen Flächen in den Bau der Route mit einbezogen werden können, hat der Stadtentwicklungsausschuss nach § 13a BauGB 2023 die Aufstellungsbeschlüsse für zwei vorhabenbezogene Bebauungspläne - Bo 44 („RadPendlerRoute Aeltersgasse“) und Ro 07 ("An der Wolfsburg") - gefasst. Denn ein rechtskräftiger Bebauungsplan bildet die Grundlage für ein rechtliches Verfahren zum Grunderwerb. Das Plangebiet des Bo 44 umfasst einen Teilabschnitt der Route im Bereich der unbebauten Hangkante zwischen Aeltersgasse und Siefenfeldchen. Dort soll parallel zur Bahntrasse der Stadtbahnlinie 18 das neue Teilstück, das eine „wichtige Verbindung und Lückenschluss für eine durchgängige Befahrbarkeit der Gesamtroute“ bildet, gebaut werden. Die Stadt vertritt die klare Auffassung, dass der Streckenabschnitt des Plangebietes als Lückenschluss unverzichtbar ist und eine Alternativroute nicht möglich ist. Der Abschnitt von der Aeltersgasse bis zum Siefenfeldchen liegt im Außenbereich. Der Bebauungsplan Ro 07 umfasst eine Fläche zwischen der Stadtbahnlinie 18, der Heilgersstraße, Alfterer-Bornheimer Bach und der Adenauerallee/Freiherr-vom-Stein-Straße.

Grund für eine Verzögerung bot auch ein Antrag des BUND. Der hatte in einer Sitzung des Naturschutzbeirats des Rhein-Sieg-Kreises am 27. Mai 2021 unter anderem wegen artenschutzrechtlicher Bedenken rund um die Zauneidechse und die „weitgehende Zerstörung des gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteils 2.4.2-27“ im Bornheimer Stadtgebiet eine Alternativroute beantragt. Die Stadtverwaltung Bornheim vertrat die Auffassung, dass es nach aktuellem Kenntnisstand aus umweltpolitischer Perspektive keine Bedenken gegen die geplante Trassenführung gebe. In der Folge hat auch der Naturschutzbeirat im Rhein-Sieg-Kreis den Antrag des BUND zurückgewiesen.

Die einzelnen Bauabschnitte

Abschnitt 2b (Alfter-Brunnenallee):

Baubeginn durch die Strabag war am 6. Juni 2022. Die Federführung dieses Teilstücks lag bei der Gemeinde Alfter. Grundlage für die interkommunale Zusammenarbeit ist ein „Letter of Intent“ zwischen beiden Kommunen gewesen. Bauablauf: Der Bau erfolgte in Form einer "Vor-Kopf-Baustelle", die von der Haltestelle Alfter/Alanushochschule in Richtung Brunnenallee (Bornheim-Roisdorf) reichte. Der Bauzeitenplan wurde eingehalten. Die Eröffnung dieses Abschnitts fand am 9. November 2022 statt. Die Baukosten betrugen 180.600 Euro. Was in diesem Abschnitt noch folgt, ist der Bau einer Brücke über die K12.

Teil des Abschnitts Gemeindegrenze zwischen Alfter und Brunnenallee
Teil des Abschnitts 2b zwischen Alfter und Brunnenallee

Abschnitt 2a (Brunnenallee bis Heilgersstraße)

Aufgrund wasserrechtlicher Bestimmungen (§38 WHG) wurden Änderungen (Verschwenkung auf Bestandsweg auf der linken Bachseite) im Streckenverlauf zwischen Siegesstraße und Heilgersstraße in der Planungsphase nötig. Mit Abstimmung der Bezirksregierung Köln wurde die Ausführungsplanung angepasst. Das Leistungsverzeichnis für Abschnitt 2a ist am 19.Juli 2022 beim Tiefbauamt eingegangen und die Ausschreibungsunterlagen wurden am 21. Juli 2022 an Vergabestelle übermittelt. Im Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss erfolgte am 14. September 2022 die Vergabe an die Firma Tiefbau Schneider. Baustart war am 2. November 2022 im Abschnitt Brunnenallee bis Pützweide. Eine Anliegerinformationsveranstaltung wurde am 16. Januar 2023 durchgeführt. Alle Bauarbeiten (einschließlich der Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Siegessstraße) wurden im September 2023 abgeschlossen. 

Abschnitt 1 (Heilgersstraße-Pohlhausenstraße)

Dies ist der Bereich, in dem sich auch das Grundstück befindet, das derzeit noch nicht im Besitz der Stadt Bornheim ist. Dies betrifft ein Grundstück im Hangbereich an der Aeltersgasse. Die für die Planungen relevanten geostatischen Untersuchungen im Hangbereich Siefenfeldchen-Aeltersgasse sind bereits durchgeführt worden. Die Entwurfsplanungen werden derzeit noch einmal überarbeitet, sodass darauf aufbauend im Laufe des Jahres 2024 die Ausführungsplanung erarbeitet werden kann.