Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung ist entsprechend der "Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege" grundsätzlich ein monatlicher Elternbeitrag zu zahlen. Dieser ist nach dem Bruttoeinkommen der Eltern gestaffelt und vom Alter des Kindes und dem gebuchten Betreuungsumfang abhängig. Eine Übersicht finden Sie in der Elternbeitragstabelle im Anhang.
Der Elternbeitrag wird vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erhoben (Jugendamt der Stadt Bornheim, Brunnenallee 31, 53332 Bornheim).
Für Kinder, die über Mittag betreut werden, ist zudem ein Verpflegungsgeld für das Mittagessen an den jeweiligen Träger der Kindertageseinrichtung zu entrichten.
In Fragen zum Elternbeitrag wenden Sie sich bitte an die u.g. Ansprechpartner.
Elternbeiträge
Elternbeiträge Kitas
- Elternbeitrag in Kindertageseinrichtungen 2017/2018
- Elternbeitrag in Kindertageseinrichtungen 2018/2019
- Elternbeitrag in Kindertageseinrichtungen 2019/2020
- Elternbeitrag in Kindertageseinrichtungen 2020/2021
- Elternbeitrag in Kindertageseinrichtungen 2021/2022
- Elternbeitrag in Kindertageseinrichtungen 2022/2023
- Elternbeitrag in Kindertageseinrichtungen 2023/2024
Ein eventuell zusätzlich zu zahlendes Verpflegungsgeld ist an den jeweiligen Träger der Tageseinrichtung für Kinder zusätzlich zu entrichten.
Die vollständige "Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege" und weitere Dokumente finden Sie hier:
Online-Service
Ansprechpartner
Stefanie Stöckl, Heike Domnick, Andrea Lützenkirchen & Sonja Schmitz
E-Mail