Haushaltskonsolidierung ab 2025

Stadt Bornheim konsolidiert Haushalt

Die Haushaltslage der Stadt Bornheim ist angespannt. Der Stadtrat hat den Doppelhaushalt 2025/26 am 11. Dezember 2024 verabschiedet, gleichzeitig aber auch einen Konsolidierungsprozess beschlossen. Ziel ist es, Konzepte und Maßnahmen zur Entlastung des städtischen Haushalts zu entwickeln. Auch der Kreis als Kommunalaufsicht hat die Genehmigung des Haushalts mit einigen Auflagen versehen: Die Stadt muss der Kommunalaufsicht nachweisen, dass und wie sie ihre Finanzen verbessert. Der Prozess der freiwilligen Haushaltskonsolidierung wurde bereits eingeleitet. In einer ersten Phase werden Ideen gesammelt und erste Planungen besprochen. In einem ersten Zwischenbericht hat die Stadt die Kommunalaufsicht über den Stand der Haushaltskonsolidierung informiert. Ein zweiter wird im Januar 2026 folgen.

Hintergrund: Warum ist die Haushaltslage angespannt?

Hintergrund: Warum ist die Haushaltslage angespannt?

Der Stadt Bornheim ist es im Jahre 2020 gelungen, nach einer achtjährigen Phase der Haushaltssicherung die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen. Und es gelang auch die Folgejahre bis einschließlich 2023 positiv zu gestalten, als im vierten Jahr in Folge ein Überschuss erwirtschaftet werden konnte.

Allerdings gelang dies nur mit Hilfe von Isolierungspflichten, die das Land im Zuge der seit 2020 folgenden Krisen den Kommunen auferlegt hatte. Denn die Corona-Pandemie 2020, die Flut im Jahr 2021 und der 2022 begonnene Ukraine-Krieg, insbesondere die damit verbundene Energie- und Flüchtlingskrise, haben enorme Kosten verursacht und Bund, Länder und Kommunen vor ebenso große Herausforderungen gestellt. Die Isolierungspflicht sah vor, krisenbedingte Einnahmeausfälle (z.B. bei Steuern oder Gebühren) und Mehraufwendungen (z.B. Energiekosten oder höhere Sozialkosten infolge eines erwarteten Wirtschaftseinbruchs) in Form von Bilanzierungshilfen in gesonderten Haushalten zu buchen, ohne laufende Haushalte zu belasten. Die Kommunen sollten 50 Jahre Zeit haben, die Mehrkosten zu erwirtschaften. Dann aber wurde diese haushaltsrechtliche Ausnahmeregelung 2023 urplötzlich wieder aufgehoben. Damit belasteten die ursprünglich isolierten Kosten die aktuellen Haushalte, was so gar nicht vorgesehen war. Für Bornheim bedeutet das, dass bis 2026 rund 21 Millionen Euro kompensiert werden müssen.

Dies ist aber nur ein Grund von vielen, warum die allermeisten Kommunen es nicht mehr schaffen, ausgeglichene Haushalten vorzulegen. Nach einer Haushaltsumfrage des Städtetags NRW waren es 2024 lediglich 16 der insgesamt 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die in der Lage waren, ihren Haushalt strukturell auszugleichen. Das sind gerade einmal 4 Prozent. Das Statistische Bundesamt hat für 2024 errechnet, dass die Kommunen in NRW für das Jahr 2024 ein Rekorddefizit von 24,8 Milliarden Euro zu verzeichnen hatten. Ein Wert, der mit 19,7 Milliarden Euro 2025 schon in der ersten Jahreshälfte fast erreicht wurde. Zum Vergleich: 2023 lag das Defizit noch bei 6,6 Milliarden Euro.

Gründe für diese Entwicklung sind die hohe Inflation, eine schwache Wirtschaft und stark gestiegene Sozialausgaben.

So sind die Personalausgaben bundesweit um 6,3 Prozent auf 52 Milliarden Euro gestiegen, die Sozialausgaben um 6,4 Prozent auf 44,5 Milliarden Euro. Auch für den laufenden Sachaufwand musste mehr aufgewendet werden: ein Anstieg um 5,6 Prozent auf 47,6 Milliarden, und bei den Sachinvestitionen betrug das Plus 5,5 Prozent auf 22,6 Milliarden Euro.

Es sind vor allem aber auch immer wieder neue Aufgaben, die Bund und Länder den Kommunen auferlegen und die im Wesentlichen von den Kommunen finanziert werden müssen. Insbesondere die Sicherstellung der Offenen Ganztagsschule und der Kindertagesbetreuung sowie die Betriebskosten, die damit verbunden sind, führen zu immer höheren Belastungen. Auch bei den Erzieherischen Hilfen und der Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen weist der Haushalt deutliche Kostensteigerungen auf. Dies alles trägt dazu bei, dass die kommunalen Haushalte strukturell unterfinanziert sind. Klar ist, dass das kein Bornheim-spezifisches Thema ist. Wie oben bereits erwähnt, können von 396 Kommunen in Nordrhein Westfalen nur noch 16 auf einen strukturell ausgeglichenen Haushalt verweisen.

Eine finanzielle Gesundung der kommunalen Haushalte ohne die Unterstützung von Bund und Land kann nicht gelingen. Nur aus eigener Kraft sind die vielfältigen und immer wieder neuen Aufgaben der Daseinsvorsorge nicht zu finanzieren. Obgleich die Kommunen dies seit vielen Jahren vehement einfordern, ist derzeit aber nicht damit zu rechnen, dass die Landesregierung den Verbundsatz zur Verteilung der Finanzmittel erhöhen wird.

Erläuterung: Der Verbundsatz ist der prozentuale Anteil des Landes an bestimmten Gemeinschaftssteuern und der Grunderwerbsteuer, den das Land zur Verteilung an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) zur Verfügung stellt.

Die Folge ist, dass die Plandaten für Bornheim in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 hohe Defizite ausgewiesen haben – für 2025 sprechen wir von einer Größenordnung von rund 14 Millionen Euro, 2026 von etwa 19 Millionen Euro. Und dies wird sich aller Voraussicht nach in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung von 2027 bis 2029 fortsetzen.

Die Konsolidierung des städtischen Haushaltes ist und bleibt also eine Daueraufgabe. Fragen der Wirtschaftlichkeit, der Nachhaltigkeit und der Angemessenheit von Standards werden auch künftig im Vordergrund stehen müssen. Wir müssen erkennen, was leistbar ist und wo die Leistungsgrenzen der Abgabepflichtigen liegen.

Die Ausgangslage

Wenn wir von Haushalt reden, geht es um folgendes Modell, das aufzeigt, auf welche Bereiche die Ausgaben der Stadt Bornheim entfallen:

Neben Personal- und Versorgungsaufwendungen sowie sogenannten Transferleistungen (Sozialleistungen, Unterhalt von Kitas und Schulen) ist auch die Kreisumlage mit aktuell 27 Millionen Euro ein beträchtlicher Posten im städtischen Haushalt. 

Das Konzept zur Haushaltskonsolidierung

Die Kommunalaufsicht hatte in ihrer Verfügung zum Haushalt der Stadt Bornheim für 2025/2026 auf die Notwendigkeit hingedeutet, das Defizit abzubauen. So sollen innerhalb von zwei 5-Jahres-Zeiträumen verbindliche Vorgaben zum Defizitabbau erarbeitet werden. Grundsätzlich geht es darum, zu analysieren, wie sich die kommunalen Ausgaben verringern und die Einnahmen erhöhen lassen.

Am 8. Januar 2025 hat die Verwaltung im Arbeitskreis „Finanzen“ ein Phasenmodell vorgestellt. Dieses Modell sieht vor, dass im ersten Jahr eines Doppelhaushalts ein intensiver Konsolidierungsprozess stattfindet. Die Ergebnisse sollen im zweiten Jahr in die Haushaltsplanung einfließen.

Dabei soll wie folgt vorgegangen bzw. folgende Aspekte berücksichtigt werden:

Dabei soll wie folgt vorgegangen bzw. folgende Aspekte berücksichtigt werden:

- Konzentration auf ausgewählte Verwaltungsbereiche je Phase
- Einbindung externer Experten
- Betrachtung von Ertragssteigerungen und Aufwandsminderungen
- Dokumentation und Kommunikation der Ergebnisse

 

Wichtig ist, dass der Haushalt nachhaltig sein soll. Das bedeutet, dass…

Wichtig ist, dass der Haushalt nachhaltig sein soll. Das bedeutet, dass…

- die ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge mindestens gedeckt sind
- Investitionen mindestens in Höhe des Abschreibungsaufwandes erfolgen
- Zahlungsmittelüberschüsse erwirtschaftet werden, um die ordentlichen
  Tilgungsleistungen sicherzustellen.

Ein wichtiger Aspekt bei diesem auf zehn Jahre angelegten Prozesses ist es, die intergenerative Gerechtigkeit (Generationengerechtigkeit) zu gewährleisten. Grundsätzlich geht es darum, kommunales Vermögen (Eigenkapital) zu erhalten und Schulden abzubauen.

Der finanzielle Druck, unter denen die Kommunen vor allem in den letzten Jahren standen, hat nämlich vor allem dazu geführt, dass sie gezwungen waren, auf das Eigenkapital zuzugreifen, das in der Konsequenz kontinuierlich „geschmolzen“ ist. Um ihren finanziellen Aufgaben und Verpflichtungen nachkommen zu können, müssen die Kommunen zudem immer häufiger auf Kredite zurückgreifen, also neue Schulden machen. Die Entwicklung dieser beiden Größen in Bornheim zeigen folgende Diagramme:

Die Folge: Die Zinsbelastung drückt die Städte immer mehr und wirkt sich erheblich auf finanzielle Situation aus. Außerdem schlagen immer mehr die Zinswende und das Auslaufen von Krediten aus der Niedrigzinsphase durch. Wichtig in diesem Zusammenhang ist es, zwischen „guten“ und „schlechten“ Krediten zu unterscheiden. „Gute“ Kredite sind Kredite für Investitionen. Gut deshalb, weil man hier einen Gegenwert für das investierte Geld hat. „Schlechte“ Kredite sind Kredite zur Liquiditätssicherung. Dieses Geld wird ausgegeben, um die notwendigen Ausgaben leisten zu können. Dieses Geld ist vereinfacht ausgedrückt „weg“. 

Überblick über die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung

Schulden abbauen

Schulden abbauen

Wenn es um Schulden geht, werden etwa mit der NRW-Bank Gespräche geführt, um Einsparungen bei der Zinslast zu erreichen. Außerdem erwartet die Stadt Bornheim auf der Basis des Altschuldenentlastungsgesetzes (ASEG NRW) ab dem Haushaltsjahr 2026 Einsparungen beim Zinsaufwand von derzeit geschätzt 800.000 Euro - und beim Abschreibungsaufwand von derzeit geschätzt 400.000 Euro.

Erläuterung „Altschuldenentlastungsgesetz“:

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 9.7.2025 das „Gesetz zur anteiligen Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein Westfalen“ (Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen – ASEG NRW) verabschiedet.  Das Altschuldenentlastungsgesetz (ASEG) NRW sieht vor, das übermäßig verschuldete Kommunen bei ihren Altschulden (hauptsächlich Kassenkrediten) entlastet werden sollen. Ziel ist es, dass das Land die Schulden der Kommunen anteilig übernimmt. Die Entlastung soll die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen verbessern und die Zinslast senken.

 

Transferleistungen senken

Transferleistungen senken

Die Stadt plant außerdem, die Transferaufwendungen (Leistungen) im Bereich der Erziehungshilfen (bspw. Unterbringung von Kindern und Jugendlichen im Zuge der Kindeswohlgefährdung etc.) mittel- bis langfristig zu senken. Eine Arbeitsgruppe entwickelt dazu ein Konzept. Erste Ergebnisse werden im ersten Halbjahr 2026 erwartet.

 

Investitionen können zu Haushaltsentlastungen führen

Investitionen können zu Haushaltsentlastungen führen

Investitionen führen in der Regel zu Einsparungen beim Zinsaufwand und zu höheren Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen. Je nach Umfang der Investitionen können die Haushaltsentlastungen erheblich sein. Die Bereitstellung von Finanzmitteln zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur auf Bundes- und Landesebene bleiben derzeit aber noch unklar. Aktuell gibt es keine verlässlichen Informationen zu konkreten Mittelzuweisungen.

Hebesätze (Grundsteuer etc.)

Hebesätze (Grundsteuer etc.)

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat berichtet, dass etwa 50 Prozent des Konsolidierungsvolumens durch die Anpassung der Hebesätze und Beiträge von Konzerngesellschaften erzielt wurden. Die Realsteuern, insbesondere Grund- und Gewerbesteuer, spielen dabei eine zentrale Rolle. Die Verwaltung hat am 27. August 2025 im Arbeitskreis Finanzen verschiedene Hebesatzszenarien vorgestellt. Nähere Informationen dazu siehe weiter unten unter dem Stichwort „Grundsteuer“. Die erforderlichen Beschlüsse müssen spätestens im vierten Quartal 2025 gefasst werden, damit sie am 1. Januar 2026 in Kraft treten können.

Konzerngesellschaften werden in den Konsolidierungsprozess einbezogen

Konzerngesellschaften werden in den Konsolidierungsprozess einbezogen

Die Einrichtungen „Wasser“ und „Abwasser“ müssen ihre Kosten, einschließlich kalkulatorischer Kosten, durch Gebühren decken. Zudem sollen sie einen angemessenen Beitrag zur Konsolidierung leisten. Die zuständigen Gremien haben einenPlan zur Gebührenkalkulation für die Wirtschaftsplanung 2026 vorgelegt. So sieht die Vorlage für den Betriebsausschus vor, die Wassergebühr von derzeit 2,21 Euro pro Kubikmeter zum Jahreswechsel auf 2,44 Euro zu erhöhen. Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Wasserverbrauch von jährlich 180 Kubikmeter müsste also etwa 44 Euro (brutto) mehr pro Jahr bezahlen. Die Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember. 
 

Hundesteuer

Hundesteuer

Die Verwaltung legt dem Rat eine überarbeitete Hundesteuersatzung vor, die eine Anpassung der Steuersätze vorsieht.

Energie (Windenergieanlagen)

Energie (Windenergieanlagen)

Im Bereich „Energie“ werden durch den Betrieb von Windenergieanlagen Erträge von bis zu 240.000 Euro jährlich erwartet. Die Zahlungen beginnen mit der Inbetriebnahme der Anlagen. Mit dem Baubeginn der ersten Windräder in der Rheinebene ist allerdings erst 2027 zu rechen.

 

Weitere konkrete Maßnahmen werden im Arbeitskreis Finanzen am 8. Oktober 2025 vorgestellt.

Wichtige Größen/Stellschrauben einer Haushaltskonsolidierung

Vereinfacht dargestellt, sind zwei Instrumente für eine Haushaltskonsolidierung essenziell: Zum einen gilt es, Einsparungspotenziale zu ermitteln, zum anderen geht es darum, die Einnahmen zu verbessern. Ein Mittel, um die Einnahmesituation zu verbessern sind Steuern, und hier vor allem die Grundsteuer. Denn die Grundsteuer ist für Kommunen eine der Haupteinnahmequellen. Eine Anhebung der Hebesätze ermöglicht Mehreinnahmen und somit eine finanzielle Stabilisierung, indem etwa Mehrkosten abgefedert werden können.

Grundsteuer

Grundsteuer

Wenn es um den Hebesatz der Grundsteuer B geht, liegt die Stadt Bornheim mit einem Hebesatz von 690 Punkten unter allen Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis im untersten Drittel, gehört also zu den Kommunen mit den geringsten Hebesätzen. Bisher hat Bornheim die Hebesätze sehr moderat erhöht. Es wird sich künftig aber leider nicht vermeiden lassen, hier noch einmal nach zu regulieren. Denn die Erfahrungen aus dem Haushaltssicherungsprozess in den Jahren 2012 bis 2020 zeigen, dass erfolgreiche Haushaltskonsolidierung immer auch mit einer Hebesatzentwicklung einhergeht. Ohne signifikante Ertragssteigerungen wird es nicht möglich sein, die erforderlichen Haushaltsverbesserungen bei steigenden Personal- und Sachkosten zu erzielen.

Die Verwaltung wird dem Rat deshalb zur Sitzung am 18. Dezember 2025 eine Anhebung der Hebesätze auf 827 Prozent (Grundsteuer A) und 740 Prozent (Grundsteuer B) vorschlagen. Dies entspricht einer Anhebung in einem Umfang von 9 Prozent. Damit würden etwa die Kosten für ein Einfamilienhaus um durchschnittlich rund 65 Euro pro Jahr steigen. Durch die Anhebung wird mit Haushaltsverbesserungen im Umfang von etwa 20.000 bei der Grundsteuer A und rund 1,2 Millionen Euro bei der Grundsteuer B gerechnet.

Phasen der Haushaltskonsolidierung

Phase 1

Phase 1

In der ersten Phase (Haushaltsjahr 2025) konzentrieren sich die Arbeiten auf:

- Personal: Einsparung von bis zu 10 Prozent der Personalkosten
- Schuldenmanagement: Umsetzung der Altschuldenlösung und Beratung durch die
  NRW.BANK
- Beteiligungsmanagement: Festlegung von Überschussabführungen, zunächst beim
  Wasserwerk
- Steuerwesen: Bewertung des Steuerertrags im Kontext des Rhein-Sieg-Kreises, 
  sprich im Vergleich mit anderen Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis
- Jugend-, Kinder- und Familienhilfe: Implementierung eines Finanzcontrollings, also
  welche Bereiche sollen mit angemessenen Geldern finanziert und unterstützt werden.