Hintergrund: Warum ist die Haushaltslage angespannt?
Der Stadt Bornheim ist es im Jahre 2020 gelungen, nach einer achtjährigen Phase der Haushaltssicherung die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen. Und es gelang auch die Folgejahre bis einschließlich 2023 positiv zu gestalten, als im vierten Jahr in Folge ein Überschuss erwirtschaftet werden konnte.
Allerdings gelang dies nur mit Hilfe von Isolierungspflichten, die das Land im Zuge der seit 2020 folgenden Krisen den Kommunen auferlegt hatte. Denn die Corona-Pandemie 2020, die Flut im Jahr 2021 und der 2022 begonnene Ukraine-Krieg, insbesondere die damit verbundene Energie- und Flüchtlingskrise, haben enorme Kosten verursacht und Bund, Länder und Kommunen vor ebenso große Herausforderungen gestellt. Die Isolierungspflicht sah vor, krisenbedingte Einnahmeausfälle (z.B. bei Steuern oder Gebühren) und Mehraufwendungen (z.B. Energiekosten oder höhere Sozialkosten infolge eines erwarteten Wirtschaftseinbruchs) in Form von Bilanzierungshilfen in gesonderten Haushalten zu buchen, ohne laufende Haushalte zu belasten. Die Kommunen sollten 50 Jahre Zeit haben, die Mehrkosten zu erwirtschaften. Dann aber wurde diese haushaltsrechtliche Ausnahmeregelung 2023 urplötzlich wieder aufgehoben. Damit belasteten die ursprünglich isolierten Kosten die aktuellen Haushalte, was so gar nicht vorgesehen war. Für Bornheim bedeutet das, dass bis 2026 rund 21 Millionen Euro kompensiert werden müssen.
Dies ist aber nur ein Grund von vielen, warum die allermeisten Kommunen es nicht mehr schaffen, ausgeglichene Haushalten vorzulegen. Nach einer Haushaltsumfrage des Städtetags NRW waren es 2024 lediglich 16 der insgesamt 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die in der Lage waren, ihren Haushalt strukturell auszugleichen. Das sind gerade einmal 4 Prozent. Das Statistische Bundesamt hat für 2024 errechnet, dass die Kommunen in NRW für das Jahr 2024 ein Rekorddefizit von 24,8 Milliarden Euro zu verzeichnen hatten. Ein Wert, der mit 19,7 Milliarden Euro 2025 schon in der ersten Jahreshälfte fast erreicht wurde. Zum Vergleich: 2023 lag das Defizit noch bei 6,6 Milliarden Euro.
Gründe für diese Entwicklung sind die hohe Inflation, eine schwache Wirtschaft und stark gestiegene Sozialausgaben.
So sind die Personalausgaben bundesweit um 6,3 Prozent auf 52 Milliarden Euro gestiegen, die Sozialausgaben um 6,4 Prozent auf 44,5 Milliarden Euro. Auch für den laufenden Sachaufwand musste mehr aufgewendet werden: ein Anstieg um 5,6 Prozent auf 47,6 Milliarden, und bei den Sachinvestitionen betrug das Plus 5,5 Prozent auf 22,6 Milliarden Euro.
Es sind vor allem aber auch immer wieder neue Aufgaben, die Bund und Länder den Kommunen auferlegen und die im Wesentlichen von den Kommunen finanziert werden müssen. Insbesondere die Sicherstellung der Offenen Ganztagsschule und der Kindertagesbetreuung sowie die Betriebskosten, die damit verbunden sind, führen zu immer höheren Belastungen. Auch bei den Erzieherischen Hilfen und der Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen weist der Haushalt deutliche Kostensteigerungen auf. Dies alles trägt dazu bei, dass die kommunalen Haushalte strukturell unterfinanziert sind. Klar ist, dass das kein Bornheim-spezifisches Thema ist. Wie oben bereits erwähnt, können von 396 Kommunen in Nordrhein Westfalen nur noch 16 auf einen strukturell ausgeglichenen Haushalt verweisen.
Eine finanzielle Gesundung der kommunalen Haushalte ohne die Unterstützung von Bund und Land kann nicht gelingen. Nur aus eigener Kraft sind die vielfältigen und immer wieder neuen Aufgaben der Daseinsvorsorge nicht zu finanzieren. Obgleich die Kommunen dies seit vielen Jahren vehement einfordern, ist derzeit aber nicht damit zu rechnen, dass die Landesregierung den Verbundsatz zur Verteilung der Finanzmittel erhöhen wird.
Erläuterung: Der Verbundsatz ist der prozentuale Anteil des Landes an bestimmten Gemeinschaftssteuern und der Grunderwerbsteuer, den das Land zur Verteilung an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) zur Verfügung stellt.
Die Folge ist, dass die Plandaten für Bornheim in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 hohe Defizite ausgewiesen haben – für 2025 sprechen wir von einer Größenordnung von rund 14 Millionen Euro, 2026 von etwa 19 Millionen Euro. Und dies wird sich aller Voraussicht nach in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung von 2027 bis 2029 fortsetzen.
Die Konsolidierung des städtischen Haushaltes ist und bleibt also eine Daueraufgabe. Fragen der Wirtschaftlichkeit, der Nachhaltigkeit und der Angemessenheit von Standards werden auch künftig im Vordergrund stehen müssen. Wir müssen erkennen, was leistbar ist und wo die Leistungsgrenzen der Abgabepflichtigen liegen.



