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Jahresabschluss 2009
Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2009 der Stadt Bornheim gem. § 96 Abs. 2 GO NRW
Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 24.05.2012 in Ausführung des §96 Abs. 1 GO NRW den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2009 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.154.381 € wird durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt.
Die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses können Sie als PDF einsehen: