
Fahren auf Bestellung
TaxiBusse ergänzen oder ersetzen den Linienverkehr räumlich oder zeitlich. Fahrten erfolgen nur auf Bestellung; Fahrgäste werden bis vor die Haustür gebracht, sofern diese innerhalb des Bedienungsgebiets liegt. In Bornheim verkehrt die Linie 744.
So einfach geht‘s
Online buchen: Sie können den TaxiBus und das Anruf-Sammel-Taxi (AST) bequem online buchen – über den PC, das Smartphone oder ein Tablet mit der RVK-App. Online-Buchungen sind auch über die RVK-Homepage möglich unter www.rvk.de/taxibus-und-ast. Für die Registrierung müssen Sie eine E-Mail-Adresse angeben. Ihre Fahrten können Sie im persönlichen Bereich verwalten. Der Ticketkauf oder die Prüfung eines VRS-Abos erfolgen im Fahrzeug.
Telefonisch anmelden: Melden Sie Ihren Fahrtwunsch für das Anruf-Sammel-Taxi der Linie 744 und für den TaxiBus bis mindestens 30 Minuten vor der im Fahrplan angegebenen Abfahrtszeit bei der AST-Zentrale unter Telefon: 02441 99454545 an. Gruppen ab 5 Personen werden gebeten, sich 3 Tage vorher anzumelden. Für alle Anrufe gilt der Ortstarif.
Persönliche Angaben: Nennen Sie Ihren Namen, das Fahrtziel, die Abfahrtszeit, die gewünschte Abfahrtshaltestelle sowie die Anzahl der Personen und ggf. Gepäckstücken. Anhand Ihrer Angaben passt die AST-Zentrale die Fahrzeuggröße an Ihren Bedarf an.
Dauerbestellung möglich: Wenn Sie regelmäßig zur selben Uhrzeit fahren möchten, können Sie auch gerne eine Dauerbestellung aufgeben.
Ticketverkauf & Preise
Der Ticketverkauf erfolgt im Fahrzeug zu Beginn der Fahrt.
AST-Tarife innerhalb der Gemeinde ab 01.01.2026:
- Erwachsene: 5,30 Euro
- Kinder (6 Jahre bis einschl. 14 Jahre): 4,10 Euro
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre in Begleitung eines zahlenden Fahrgastes: frei
- Zuschlag für ZeitTicketinhaberInnen die im Besitz einer Kundenkarte mit gültiger Wertmarke für die jeweilige Stadt/Gemeinde sind und für im Rahmen der unentgeltlichen Mitnahmeregelung von VRS JobTickets sowie ZeitTickets im Abo mitreisende Fahrgäste: 4,10 Euro
- PolizeivollzugsbeamtInnen des Landes NRW sowie Vollzugsbeamte der Bundespolizei in Uniform: 4,10 Euro
- Freifahrtberechtigte Personen: frei
- Gepäckzuschlag, sofern ein Sitzplatz im Fahrgastraum beansprucht wird: 4,10 Euro
AST-Tarife innerhalb zum Nachbarort ab 01.01.2026:
- Erwachsene: 6,90 Euro
- Kinder (6 Jahre bis einschl. 14 Jahre): 5,30 Euro
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre in Begleitung eines zahlenden Fahrgastes: frei
- Zuschlag für ZeitTicketinhaberInnen die im Besitz einer Kundenkarte mit gültiger Wertmarke für die jeweilige Stadt/Gemeinde sind und für im Rahmen der unentgeltlichen Mitnahmeregelung von VRS JobTickets sowie ZeitTickets im Abo mitreisende Fahrgäste: 5,30 Euro
- PolizeivollzugsbeamtInnen des Landes NRW sowie Vollzugsbeamte der Bundespolizei in Uniform: 5,30 Euro
- Freifahrtberechtigte Personen: frei
- Gepäckzuschlag, sofern ein Sitzplatz im Fahrgastraum beansprucht wird: 5,30 Euro
Bitte beachten Sie
AST-Fahrausweise berechtigen zu einer Fahrt und sind nicht übertragbar. Fahrtunterbrechungen sind nicht möglich. Tiere werden im AST-Verkehr nicht befördert (Ausnahme: Führhunde in Begleitung anspruchsberechtigter Personen, z. B. Sehbehinderte oder Blinde.)
