Jetzt Wahlhelfer werden
Informationen für Wahlhelfer
Bornheim braucht Sie. Als Wahlhelfer. Bei der NRW-Landtagswahl 2022.
Sie möchten aktiv zum Gelingen der Wahl beitragen? Sie sind selbst wahlberechtigt? Und Sie haben am 15. Mai 2022 noch nichts vor?
Dann unterstützen Sie die Stadt Bornheim als Wahlhelfer bei der NRW-Landtagswahl.
Gesucht werden Ehrenamtliche, die in einem Wahllokal im Stadtgebiet oder im Briefwahlvorstand mithelfen.
Jeder Wahlhelfer erhält ein Erfrischungsgeld von 40,- €.
Wer bei der Landtagswahl in einem Wahllokal im Stadtgebiet oder im Briefwahlvorstand mithelfen möchte, kann sich ab sofort beim Bornheimer Wahlbüro melden. Einzige Voraussetzung: Sie müssen selbst wahlberechtigt sein. Das bedeutet, Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, zum Wahltag 18 Jahre altsein, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in NRW wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
ZU IHREN AUFGABEN IN EINEM WAHLLOKAL IM STADTGEBIET GEHÖREN:
- die Überprüfung der Wahlbenachrichtigungen,
- die Ausgabe der Stimmzettel
- und deren Auszählung.
In der Regel treffen sich die Helfer morgens um 7:30 Uhr und werden durch den Wahlvorsteher in zwei Schichten eingeteilt. Die erste Schicht dauert für gewöhnlich von 7:30 bis 13 Uhr, die zweite von 13 bis 18 Uhr. Um 18 Uhr kommen dann alle Wahlhelfer zum gemeinsamen Auszählen zusammen.
IM BRIEFWAHLVORSTAND:
- prüfen Sie als Wahlhelfer insbesondere, ob die Wahlscheine gültig sind,
- und zählen die Briefwahlstimmen aus.
Der Briefwahlvorstand trifft sich um 15 Uhr im Alexander-von-Humboldt-Gymnasium, Adenauerallee 50.
Fragen ...
beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros unter 02222 945-444.