Rheinufer - Weitergehende Sicherungs- u. Sanierungsmaßnahmen (30)
Der Rat hat am 18.12.2025 beschlossen, dass die Stadt Bornheim die Federführung für die Ausschreibung und Erbringung der Gutachterleistungen zur Ermittlung der technisch notwendigen Sanierungsmaßnahmen für das Rheinufer übernimmt (Phase II). Dieser Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass eine Vereinbarung zwischen Stadt, Bund und Land zustande kommt. Zurzeit wird diese erarbeitet und mit den Beteiligten abgestimmt.
In der Phase II sollen z.B. Leistungen erbracht werden, wie die Fortschreibung der bisher erfolgten ICG-Gutachten in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht, die Erarbeitung von neuen Sanierungsvarianten, die Überprüfung der in der Phase I aufgelisteten Kriterien, die Ausarbeitung einer Nutzwertanalyse mit Gewichtung, Bewertung und Platzierung der Sanierungsvarianten sowie entspr. Kostenermittlungen.