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Für die Stadt Bornheim schlägt das Ministerium folgende Hebesätze vor: Grundsteuer A: 736 (aktuell 315) und Grundsteuer B: 657 (aktuell 750), differenziert in Wohnen: 617 und Nichtwohnen: 817. Diese Werte sind nicht verbindlich, da der Stadtrat die endgültigen Hebesätze festlegt. Eine Anpassung der Hebesätze scheint notwendig, da die Grundstücke nach neuen Kriterien bewertet werden sollen. Dies könnte Wohn- und Nichtwohngrundstücke, vor allem Gewerbegrundstücke, ungleich belasten.
Daher haben die regierungstragenden Fraktionen einen Entwurf des Grundsteuerhebesatzgesetzes NRW eingebracht, der noch verabschiedet werden muss. Kommunale Vertreter lehnen diesen Entwurf ab, da sie befürchten, dass rechtliche und technische Risiken auf die Kommunen abgewälzt werden, was Unsicherheiten bei der Umsetzung der Grundsteuer zum 1. Januar 2025 verursacht.
Mehrere Kommunen, darunter die Städteregion Aachen, die Stadt Rhede, die Bürgermeisterkonferenz des Kreises Siegen-Wittgenstein und die Bürgermeistergemeinschaft im Kreis Euskirchen, haben ihre Bedenken an das Finanzministerium und den Landtag weitergeleitet. Auch die Bürgermeisterkonferenz des Rhein-Sieg-Kreises wandte sich am 14. Juni 2024 direkt an den Ministerpräsidenten. Weitere Resolutionen der Stadt- und Gemeinderäte sind nicht erforderlich.
Die Verwaltung wird die finalen Beratungen des Gesetzentwurfs abwarten und dann die Hebesatzsatzung für den Rat vorbereiten. Der Arbeitskreis Finanzen stellt im dritten Quartal 2024 mögliche Hebesatzszenarien vor. Die Beratung und Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss ist für Oktober 2024 geplant.
Herzliche Grüße
Ihr Bürgermeister
Christoph Becker