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Hintergrund der Neuplanung ist, dass die Bezirksregierung nach dem Wind-an-Land-Gesetz in Verbindung mit dem Landesentwicklungsplan NRW seit dem 1. Februar für die Ausweisung von Windenergiebereichen zuständig ist. Das wiederum bedeutet, dass die Bezirksregierung noch in diesem Jahr einen Regionalplan vorlegen muss, in dem die Windenergiebereiche für alle 99 im Regierungsbezirk Köln befindlichen Kommunen – und damit auch für die Stadt Bornheim – festgelegt sind. Da die Bezirksregierung den Teilflächennutzungsplan "Windenergie" der Stadt Bornheim im Dezember 2023 genehmigt hat, konnte man davon ausgehen, dass die Bezirksregierung die bereits wirksamen Konzentrationszonen des städtischen Teilflächennutzungsplanes unverändert in den Teil-Regionalplan "Erneuerbare Energien" übernimmt. Das hat die Bezirksregierung nicht gemacht.
Zwar wurden beide Konzentrationszonen grundsätzlich übernommen, die Konzentrationszone in der Rheinebene soll jedoch im Regionalplan nicht als Windenergiebereich ausgewiesen werden. Außerdem soll die Konzentrationszone auf der Ville um 90 Prozent vergrößert werden. Grundlage hierfür ist die offensichtlich bundesweit geltende Vorgabe, Flächen im Umfeld von Kulturerbestätten grundsätzlich nicht als Windenergiebereiche auszuweisen.
Im Ergebnis würde diese Planung für die Stadt Bornheim bedeuten, dass Windenergieanlagen in der Konzentrationszone in der Rheinebene errichtet werden dürften, die aber nicht zu den Windenergiebereichen im Regionalplan hinzugerechnet würden. Zusätzlich sollen auch auf einer fast doppelt so großen Fläche auf der Ville Windenergieanlagen errichtet werden dürfen. Die Belastung der Ville würde zusätzlich dadurch verstärkt, dass die von der Bezirksregierung geplanten Flächen auf der Ville bis auf 700 Meter an die Wohnbebauung heranreichen dürfen.
Aktuell führt die Verwaltung intensive Gespräche mit der Bezirksregierung in der Hoffnung auf die gemeinsame Erarbeitung einer Lösung, die den berechtigten Interessen aller Beteiligten gerecht wird. Über den Sachstand informiert die Verwaltung in einer „Aktuellen Stunde“ zum Thema „Windenergie“ zu Beginn der nächsten Ratssitzung am Donnerstag, 21. März 2024, ab 18 Uhr im Ratssaal des Rathauses. Die „Aktuelle Stunde“ ist öffentlich. Besucherinnen und Besucher sind dazu herzlich eingeladen.
Klarstellung
Die FDP Bornheim verbreitet öffentlich Fehlinformationen und unhaltbare Vorwürfe. Damit schadet sie unserer Stadt.
Deshalb erfolgt an dieser Stelle eine Klarstellung:
Weder die Verwaltung noch der Rat haben die Ville als Windenergiebereich „ins Spiel gebracht“. Die Betrachtung der Ville ist vielmehr das Ergebnis eines rechtlich vorgeschriebenen Verfahrens, im Zuge dessen Konzentrationszonen ausgewiesen wurden. Zur Erinnerung: Der Rat hat bereits am 11. Juli 2019 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans (TFNP) „Windenergie“ beschlossen. Investoren haben zu diesem Zeitpunkt bereits Verhandlungen mit Eigentümern von Grundstücken auf der Ville geführt.
Durch den Ratsbeschluss zur Aufstellung eines TFNP Windenergie wurde verhindert, dass in der Zeit von 2019 bis 2024 Investoren überall auf geeignet erscheinenden Flächen Errichtungsgenehmigungen beantragen konnten.
Die Ville von vornherein als möglichen Windenergiebereich auszuschließen wäre ein grober Verfahrensfehler gewesen, der zu Wildwuchs auf der Ville geführt hätte.
Die Rheinebene nicht als Konzentrationszone auszuweisen, hätte keinerlei Entlastung für die Ville bedeutet. Es hätte lediglich zu Wildwuchs in der Rheinebene geführt.
Die Aufstellung des Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ musste zwingend bis zum 31. Januar 2024 abgeschlossen sein, um Wildwuchs zu verhindern und um die Aussicht zu haben, dass die beschlossenen Konzentrationszonen in den Regionalplan ohne Erweiterungen übernommen würden.