Grafik "Der Bürgermeister informiert"

... zum Thema "Windenergie"

die Neuaufstellung des Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ (TFNP) und damit die Ausweisung von zwei Konzentrationszonen ist nach einem über zweijährigen Verfahren seit dem 23. Januar 2024 wirksam. Die Bezirksregierung Köln und der Regionalrat haben die Stadt Bornheim am 7. März 2024 über den Entwurf des Teil-Regionalplans "Erneuerbare Energien" informiert. Dieser Entwurf sieht eine Erweiterung der von der Verwaltung vorgeschlagenen und vom Stadtrat beschlossenen Konzentrationsflächen vor.

Weiterlesen

Weiterlesen

Grundlage der Neuplanung sind gesetzliche Änderungen, die vor dem Hintergrund des schnell voranschreitenden Klimawandels und der Erfahrung der Energiemangellage parallel zum Verfahren auf kommunaler Ebene in Bornheim auf Bundes- und Landesebene mit großer Geschwindigkeit in den Jahren 2022 und 2023 erfolgt sind.

Danach ist die Bezirksregierung nach dem Wind-an-Land-Gesetz in Verbindung mit dem Landesentwicklungsplan NRW seit dem 1. Februar 2024 für die Ausweisung von Windenergiebereichen zuständig. Auch die Kommunen können weiterhin Flächen für die Windenergie planen. Die Bezirksregierung wird einen Regionalplanentwurf vorlegen, der noch in diesem Jahr in die Beteiligung gehen soll. Darin sind die Windenergiebereiche für alle 99 im Regierungsbezirk Köln befindlichen Kommunen – und damit auch für die Stadt Bornheim – festgelegt. Da die Bezirksregierung den Teilflächennutzungsplan "Windenergie" der Stadt Bornheim im Dezember 2023 genehmigt hat, ist die Stadt Bornheim davon ausgegangen, dass die Bezirksregierung die bereits wirksamen Konzentrationszonen des städtischen Teilflächennutzungsplanes dem Gegenstromprinzip folgend unverändert in den Teil-Regionalplan "Erneuerbare Energien" übernimmt. Dies ist jedoch nicht geschehen.

So wurde die Konzentrationszone in der Rheineben nicht übernommen. Außerdem soll die Konzentrationszone auf der Ville um 84 Prozent vergrößert werden.

Hintergrund für die Planung zur Rheinebene ist, dass im Rahmen des sehr engen Zeitrahmens für den Nachweis ausreichender Windenergieflächen pro Bundesland beschlossen wurde, die Umgebungsbereiche von Weltkulturerbestätten wie den Brühler Schlössern Augustusburg und Falkenlust grundsätzlich auszusparen. Damit will man etwaiges Konfliktpotential möglichst vermeiden.

Im Ergebnis würde diese Planung für die Stadt Bornheim bedeuten, dass Windenergieanlagen in der Konzentrationszone in der Rheinebene entstehen werden (die aber nicht zu den Windenergiebereichen im Regionalplan hinzugerechnet werden sollen) und auch auf einer fast doppelt so großen Fläche auf der Ville Windenergieanlagen errichtet werden dürften. Die Belastung der Ville würde zusätzlich dadurch verstärkt, dass die von der Bezirksregierung geplanten Flächen auf der Ville bis auf 700 Meter an die Wohnbebauung heranreichen dürften.

Die bisher mit Vertretern der Bezirksregierung, des Regionalrats und der beteiligten Ministerien geführten Gespräche haben bislang nicht zu Veränderungen des Planentwurfs der Bezirksregierung geführt. Klar gestellt wurde seitens der Bezirksregierung, dass selbst eine Aufnahme der Fläche in der Rheinebene in den Regionalplan nicht zu einer Rücknahme der Erweiterung der Fläche auf der Ville führen würde.

Die Stadt Bornheim erwägt eine rechtliche Prüfung durch eine Fachkanzlei.

Die magentafarben schraffierten Bereiche zeigen die Flächen, die die Bezirksregierung im Entwurf des Teil-Regionalplans "Erneuerbare Energien" vorsieht. Die orangenen Bereiche zeigen die städtischen Konzentrationszonen.

Klarstellung

In der vorliegenden hoch komplexen Sachlage ist eine faktenbasierte Information der Bornheimer Bevölkerung von besonderer Bedeutung. Daher erfolgt hier die Korrektur einer Fehlinformation.

Anders als von der FDP Bornheim wider besseren Wissens öffentlich verbreitet, haben weder die Verwaltung noch der Rat die Ville als Windenergiebereich „erst ins Spiel gebracht“.

Die Betrachtung der Ville ist vielmehr das Ergebnis eines rechtlich vorgeschriebenen Verfahrens, im Zuge dessen Konzentrationszonen ausgewiesen wurden. Das Bundesverwaltungsgericht hat schon 2004 entschieden, dass bei Konzentrationszonenplanungen durch eine Gesamträumliche Betrachtung das ganze Stadtgebiet in den Blick genommen werden muss. Zur Erinnerung: Der Rat hat bereits am 11. Juli 2019 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans (TFNP) „Windenergie“ beschlossen.

Investoren haben zu diesem Zeitpunkt bereits Verhandlungen mit Eigentümern von Grundstücken auf der Ville geführt.

Nur durch den Ratsbeschluss zur Aufstellung eines TFNP Windenergie wurde verhindert, dass in der Zeit von 2019 bis 2024 Investoren überall auf geeignet erscheinenden Flächen Errichtungsgenehmigungen beantragen konnten.

Die Ville von vornherein als möglichen Windenergiebereich auszuschließen wäre ein grober Verfahrensfehler gewesen, der zu Wildwuchs auf der Ville geführt hätte.

Die Rheinebene nicht als Konzentrationszone auszuweisen, hätte keinerlei Entlastung für die Ville bedeutet. Es hätte lediglich zu Wildwuchs in der Rheinebene geführt.

Die Aufstellung des Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ musste zwingend bis zum 31. Januar 2024 abgeschlossen sein, um Wildwuchs zu verhindern und um das Ziel der Stadt Bornheim zu verfolgen, dass die beiden beschlossenen Konzentrationszonen 1:1 in den Regionalplanentwurf übernommen werden würden.


... zum Thema "Neubau der Heinrich-Böll-Gesamtschule"

Der Ukraine-Krieg, der Nahost-Konflikt und die Inflation sind einige der Themen, die wir derzeit mit großer Sorge verfolgen. Es sind globale Ereignisse und Themen, die sich aber direkt oder indirekt auch auf uns in Bornheim auswirken. Hinzu kommen immer mehr Pflichtaufgaben, die Bund und Land den Landkreisen und allen Kommunen auferlegen und deren Bewältigung die Städte und Gemeinden zunehmend vor Probleme stellt. Das gilt auch für die Stadt Bornheim. Ein aktuelles Beispiel sind die Entwicklungen rund um den Neubau der Heinrich-Böll-Gesamtschule.

Weiterlesen

Weiterlesen

In einer Vorlage zur Ratssitzung am 17. August 2023 hat die Verwaltung eine erste Kostenschätzung abgegeben. Ermittelt wurde ein Betrag von 90,5 Millionen Euro. In dem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass in dieser Summe die Kosten für das Grundstück, die Ausstattung etc. nicht enthalten seien. In derselben Sitzung hat die Politik die Verwaltung beauftragt, die Planung fortzusetzen und eine vollständige Kostenprognose zu erarbeiten – die Kostenberechnung also um den Kaufpreis des Grundstückes und die Ausstattung des Gebäudes zu ergänzen. Darüber hinaus sollten Annahmen zur Kostenentwicklung getroffen werden. Dazu zählen Annahmen für eventuelle Kostensteigerungen, wie etwa der Risikozuschlag, die mit insgesamt 40 Prozent in die Berechnungen eingeflossen sind. Auch sollten die laufenden Kosten pro Jahr/Schüler unter Einbeziehung der Zinsbelastung ermittelt werden. Mögliche Preissteigerungen wurden zusätzlich mit Werten zwischen 8 und 18 Prozent berücksichtigt. All dies sind marktübliche Rechengrößen. Zudem hat die Verwaltung auf Erfahrungswerte vergangener Projekte zurückgegriffen.

Die Gesamtkosten-Prognose belief sich im Ergebnis auf rund 140 Millionen Euro. Diese Summe zeigt also, wie sich die Kosten für die Gesamtschule im negativen Fall entwickeln könnten. Dabei muss man wissen, dass eine Konkretisierung der Kosten letztendlich erst nach Abgabe der Angebote der Generalunternehmer möglich ist, die das Projekt realisieren, bzw. dann erst die gewünschte Verlässlichkeit aufweist. Außerdem beruhen sämtliche Zahlen auf Annahmen. Die Entwicklung der Kostensteigerung etwa, die zum großen Teil in direktem Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg steht, konnte niemand vorhersehen. Aber: 140 Millionen Euro stellen eine Größenordnung dar, die die Verwaltung und die Politik zum Anlass nehmen müssen, die Planungen des HBG-Neubaus einer nochmaligen Prüfung und auch einer Neubewertung zu unterziehen.

Die Schlussfolgerungen, die daraus zu ziehen sind, gehen noch einen Schritt weiter. Rat und Verwaltung stimmen darin überein, dass wir gemeinsam grundsätzliche Überlegungen anstellen müssen – und zwar nicht nur bezüglich des HBG-Neubaus, sondern zu allen größeren städtischen Bauvorhaben. Dabei gilt es, die Auswirkungen auf künftige Haushalte und die Grenzen der zumutbaren Belastungen der Bürgerinnen und Bürger besonders im Blick zu haben. Wir müssen uns fragen, was wir uns als Stadt leisten können. Aber es besteht kein Grund zu überstürztem Handeln. Denn noch ist Zeit, um die richtigen Weichenstellungen vorzunehmen. Und diese Zeit werden wir nutzen.

Die aus Sicht der Bürgerschaft und der Gewerbetreibenden drängende Frage nach der Entwicklung der Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer kann seriös zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Aktuell steht eine Hebesatzerhöhung aufgrund des Bauvorhabens nicht zur Debatte. Insgesamt sind die Hebesätze abhängig von der weiteren Entwicklung der Kosten auf der einen sowie der Erlössituation auf der anderen Seite und stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den gesetzlichen Vorgaben zum Haushaltsausgleich. Die Verwaltung beobachtet diese Entwicklungen sehr genau und wird im Sinne einer verantwortungsvollen Finanzpolitik hierzu in den Ratsgremien berichten. In diese Information werden auch die Bürgerschaft und das Gewerbe einbezogen.

Ihr Bürgermeister Christoph Becker


... zum Thema "Flüchtlingssituation in Bornheim"

Video abspielen

Bitte klicken Sie zum Aktivieren des Videos auf den Video-Button. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an den jeweiligen Anbieter übermittelt werden.

Insta TV Bornheim - Dezember 2023 - Unterbringung Flüchtlinge

Sie starten das Video, indem Sie auf den Video-Start-Button im Bild klicken.

Stand 2. April 2024 sind etwa 1.600 Menschen im Stadtgebiet untergebracht – die Mehrheit in privaten Mietverhältnissen. Am häufigsten vertreten sind die Nationen Ukraine, Afghanistan, Syrien, Türkei und Irak. In den aktuell 31 städtischen Unterkünften leben etwa 550 Menschen.

Zuweisungen:

Bornheim muss mit weiteren Zuweisungen rechnen. Die Zuweisung erfolgt in Deutschland nach einem Verteilerschlüssel. 

Flüchtlingsmanagement:

Nachdem von Oktober 2022 bis Oktober 2023 die große Turnhalle in der Wallrafstraße in Bornheim als Notunterkunft für Geflüchtete diente, muss seit Mitte November 2023 erneut eine Turnhalle - diesmal die kleine Einfachturnhalle der Johann-Wallraf-Schule - genutzt werden, um geflüchtete Menschen unterzubringen. 

Allerdings ist die Notwendigkeit, Kapazitäten zu schaffen, ungebrochen. Denn die städtischen Unterkünfte sind ausgelastet . 

Es bedarf insgesamt einer hohen Intensität, bedürftige Menschen in Bornheim bei ihrer Wohnungssuche auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt zu unterstützen.

Von der Stadt Bornheim kümmern sich sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um die Betreuung der Flüchtlinge im Stadtgebiet Bornheim. Aufgrund des erhöhten Betreuungsbedarfs werden sie von zwei Mitarbeiter*innen des Caritasverbandes Rhein-Sieg-Kreis e.V. unterstützt. 

 

Wohnraum melden: sozialamt(at)stadt-bornheim.de

 

Bau weiterer Unterkunft am Hexenweg

Bau weiterer Unterkunft am Hexenweg

Modulbauanlage für bis zu 100 Personen

Beschluss:

Am 15.12.2022 wurde im Rat der Bau einer Modulbauanlage für bis zu 100 Geflüchtete in öffentlicher Sitzung beschlossen.

Grundstückswahl:

Ende 2022 Jahres wurde nach einem Grundstück gesucht, das eine entsprechende Größe hat und eine gute Anbindung an die Ortschaft besitzt. Das städtische Grundstück am Hexenweg hat sich als geeignet herausgestellt und wurde ausgewählt.

Aktuell befindet sich der Standort im planungsrechtlichen Außenbereich und grenzt unmittelbar an einen nach §34 Baugesetzbuch bebauten Bereich an. Eine Bebauung des Grundstücks ist zulässig. Da das Grundstück nicht erschlossen ist, muss vor Baubeginn die Versorgung mit Strom und Wasser hergerichtet werden.

Vergabeverfahren:

Die Modulanlage sollte mittels einer Funktionalen Leistungsbeschreibung in einem EU-weiten Ausschreibungsverfahren an einen Totalunternehmer vergeben werden.

Im April 2023 wurde die Ausschreibung veröffentlicht. Zur Submission am 10. Mai 2023 lagen sieben Angebote vor, von denen fünf Bieter aufgrund von Mängeln vom Prüfverfahren ausgeschlossen wurden. Den Zuschlag bekam am 28. Juli 2023 eine Systembaufirma per Dringlichkeit, damit der dringend benötigte Bau möglichst zeitnah realisiert werden kann. Die Zustimmung im Rat erfolgt am 17. August 2023 im nicht öffentlichen Teil der Sitzung, da alle Vergaben nicht öffentlich beraten und beschlossen werden. Das Angebot der Firma beinhaltet die geforderte Qualität, eine schnelle Umsetzung und ein angemessenes Preisangebot.

Gebäudekonzeption:

Es entstehen zwei zweigeschossige Baukörper. Beide Gebäude werden über eine Laubengangerschließung, die sich zum Hexenweg hin orientiert, erschlossen. Im Arbeitskreis entschied man sich für eine Unterbringung in autarken Wohneinheiten für zwei bzw. sechs Personen. So soll der soziale Frieden der Bewohnerinnen und Bewohner untereinander und die Identifikation mit dem neuen Lebensumfeld gestärkt werden.

Im linken, größeren Baukörper befinden sich 16 Wohneinheiten für insgesamt 56 Personen, im rechten Baukörper 6 Wohnungen für insgesamt 32 Personen, sodass insgesamt 88 Personen untergebracht werden können.

Auf den Grundstücken werden private Freibereiche, Fahrrad- und Müllplätze sowie PKW-Stellplätze hergestellt.

Aktueller Sachstand:

Die Tiefbauarbeiten vor Ort haben begonnen.

Der Stadtbetrieb Bornheim wird einen Hausanschluss legen und die Firma Strabag, die mit den weiteren Tiefbauarbeiten beauftragt ist, legt die Ver- und Entsorgungsleitungen für Wasser und Abwasser sowie den Kabelgraben für die neu entstehende Mittelspannungsstation. Die Station soll nicht nur die Notunterkunft, sondern zukünftig auch das Baugebiet Bo24 mit Strom versorgen.

Für die Arbeiten ist ein Zeitraum bis spätestens Ende November 2023 vorgesehen.

Zurzeit werden die Bauantragsunterlagen vorbereitet. Die beauftragte Firma plant den Bauantrag in der 37. KW einzureichen. Beginn der Gründungsarbeiten wird voraussichtlich im Dezember 2023 sein. Die schlüsselfertige Übergabe an die Stadt ist für Juni 2024 vorgesehen, sodass die Anlage ab Juli 2024 bezogen werden kann.

Belegungsmanagement:

In der neu entstehenden Unterkunft sollen vorrangig ältere Menschen, Familien und Einzelpersonen untergebracht werden. Auf dieser Grundlage erfolgt eine Umverteilung der Personen, die derzeit in Bestandsunterkünften untergebracht sind in den Hexenweg. Bei der Belegung werden außerdem Personen berücksichtigt, die wegen Zwangsräumung oder auslaufender Mietverträge mit der Stadt eine neue Unterkunft benötigen.

Informationsangebote:

Der Soziale Dienst bietet ab September 2023 für Anliegerinnen und Anlieger persönliche Gespräche an.

Am Montag, 30. Oktober 2023, findet um 19 Uhr im Forum des Alexander-von Humboldt-Gymnasiums die Anliegerversammlung zur geplanten Flüchtlingsunterkunft statt.

Außerdem werden die Gespräche mit allen sozialen Partnerinnen und Partnern (Ehrenamt und Träger) verstärkt. Die Stadt plant hier eine aktive Vernetzung.

Planskizze: