... zum Thema "Windenergie in Bornheim"
Der aktuelle Stand aus Sicht der Verwaltung
Das Verfahren um die Errichtung von Windenergieanlagen in Bornheim wird am 16. März 2023 (Ratssaal, ab 18 Uhr) fortgesetzt. Dann beraten die Ausschüsse für Stadtentwicklung und für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft, Wald und Natur in einer gemeinsamen Sitzung über die Offenlage des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfs des Teilflächennutzungsplans (TFNP) „Windenergie“. Fasst im Anschluss daran auch der Stadtrat am 30. März einen entsprechenden Beschluss, werden die Planunterlagen für die Dauer von mindestens einem Monat öffentlich und somit für jedermann zugänglich ausgelegt. Die Frist der Offenlage wird auf der Internetseite der Stadt Bornheim bekannt gemacht. In dieser Zeit können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden.
Dem Beschluss zur Offenlage vorausgegangen ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, im Zuge derer Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit hatten, Stellungnahmen abzugeben. Insgesamt wurden 172 Einwendungen registriert. Die Eingaben haben das gesamte Meinungsspektrum abgebildet. Mal wurde sich gegen die Aufstellung des TFNP insgesamt oder zumindest gegen die Ausweisung von Konzentrationszonen (Vorranggebieten) für die Windenergie in bestimmten Teilen des Stadtgebietes ausgesprochen. Andere haben die Notwendigkeit betont, durch den Ausbau der Windenergie zur Energiewende beizutragen und unterstützen deshalb eine bewusste Steuerung der Ausweisung von Konzentrationszonen im TFNP. Die Auswertung der Stellungnahmen hat mehr Zeit in Anspruch genommen als erwartet worden war. Die langwierige Untersuchung zum Artenschutz von Mai bis September hat darüber hinaus zu Verzögerungen geführt.
Auf Grundlage der Gutachten und der ausgewerteten Eingaben hat die Stadtverwaltung einen Vorschlag zur Ausweisung von Konzentrationszonen erarbeitet. Auch darüber entscheidet der Rat am 30. März. Eine der von der Verwaltung vorgeschlagenen Konzentrationszonen befindet sich im Rheintal, eine weitere auf der Ville. Zusammen machen diese Flächen etwa 5 Prozent des Stadtgebiets aus. Etwa 7 Prozent der Stadtfläche sind es nach Abzug der tatsächlich oder rechtlich für Windenergieanlagen nicht nutzbaren Flächen (wie etwa Wohn- oder Naturschutzgebiete). Damit wird aus Sicht der Verwaltung die bisherige rechtliche Voraussetzung erreicht, indem der Windenergie in Bornheim in substanzieller also ausreichender Weise Raum gegeben wird.
Der Verwaltung ist es aber auch wichtig deutlich zu machen, dass es ihr bei der Schaffung von Erzeugungskapazitäten für regenerative Energien nicht nur um einen Minimalkonsens geht. Vor dem Hintergrund des Klimawandels, des Klimaneutralitätsbeschlusses der Stadt Bornheim, der Energiekrise, der Überzeugung, dass man regenerativen Strom möglichst lokal erzeugen und verwenden sollte und des im Vergleich zu anderen Nachbarkommunen großen Flächenpotenzials ist die Verwaltung davon überzeugt, dass die nun vorgeschlagenen Konzentrationszonen eine richtige und wichtige Entscheidung für die Zukunft unserer Stadt sind. Denn von Anfang an ist es das Ziel der Stadt Bornheim, in Sachen Windenergie eine positive Steuerung der Entwicklung sicherzustellen. Und mit der Ausweisung von Konzentrationszonen wird eine ungeordnete Streuung von Windenergieanlagen verhindert.
Eine aktuelle Entwicklung hat sich an Weiberfastnacht ergeben. An diesem Tag hat der Rhein-Sieg-Kreis als Genehmigungsbehörde den Antrag auf Bau von sechs Windenergieanlagen im Bereich südöstlich von Sechtem mit der Bitte um Stellungnahme bei der Stadtverwaltung eingereicht. Die Verwaltung legt nun den Ausschüssen – ebenfalls für die gemeinsame Sitzung am 16. März – einen Beschlussentwurf für ein Baurückstellungsgesuch an den Kreis vor. Begründung: Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht erkennbar, ob der Rat dem Vorschlag der Verwaltung zur Konzentrationszonenabgrenzung folgen wird. Ebenfalls nicht absehbar ist, ob im Rahmen der Offenlage Bedenken formuliert werden, die eine Realisierung der Anlagen in den von der Stadt vorgeschlagenen Konzentrationszonen erheblich erschweren oder gar unmöglich machen würde. Abschließend ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass der Bundestag im Juli vergangenen Jahres ein Gesetzespaket zum beschleunigten Ausbau der Windenergie beschlossen hat. Dies hat auch erhebliche Konsequenzen für die Windenergienutzung in Bornheim. Denn neben vereinfachten und vereinheitlichten Vorgaben zum Artenschutz bei windenergiesensiblen Vogelarten zählt auch die künftige Steuerung der Anlagengenehmigung im sogenannten planungsrechtlichen Außenbereich dazu. Die Bundesländer sollen künftig Positiv-Ausweisungen von "Windenergiegebieten" vornehmen, sich also auf Flächen konzentrieren, die der Windenergie zur Verfügung gestellt werden können. Im Gegenzug entfällt die allgemeine Privilegierung von Windenergie im Außenbereich. Dies gilt aber erst dann, wenn die Länder ihre individuell vom Bund vorgegebenen Flächenziele für die "Windenergiegebiete" erreicht haben. In NRW sind dies 1,1 Prozent der Landesfläche bis spätestens 2027 und 1,8 Prozent bis 2032. Solange diese Flächenziele nicht erreicht sind, gilt die allgemeine Privilegierung von Windenergieanlagen fort.
Außerdem beinhaltet das Gesetzespaket eine Überleitungsbestimmung, die für Bornheim erheblichen Zeitdruck bedeutet. Hat eine Gemeinde vor dem 1.02.2024 nach "altem Recht" eine wirksame Konzentrationszonenplanung im Flächennutzungsplan (FNP) ausgewiesen, bleibt diese Steuerung solange erhalten, bis die Länder ausreichend Windenergiegebiete ausgewiesen haben - längstens jedoch bis zum 31.12.2027. Das heißt, dass der sachliche Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ bis 31.01.2024 wirksam sein muss, um mindestens für die nächsten Jahre seine Steuerungswirkung zu entfalten. Dies kann sich zeitlich als große Herausforderung erweisen.
Sämtliche Unterlagen zur Ausschusssitzung am 16. März 2023 sind voraussichtlich ab dem 2. März online unter www.bornheim.de (Ratsinformationssystem) abrufbar.