Grafik "Der Bürgermeister informiert"

... zum Thema "Kommunalwahl 2025"

Liebe Bornheimerinnen und Bornheimer,

Sie haben mich 2020 zum Bürgermeister unserer Stadt gewählt. Wir haben uns gemeinsam viel vorgenommen. Manches haben wir zusammen mit Rat und Verwaltung schon geschafft, vieles auf den Weg gebracht, das meiste liegt noch vor uns. Denn eine Stadt zu verwalten und zu gestalten ist kein Projekt, das man irgendwann abschließt. Eine Stadt ist nie „fertig“.

Das Amt des Bürgermeisters ist zugleich erfüllend und anspruchsvoll. Es erfordert einen uneingeschränkten Einsatz mit ganzer Kraft. Diesen Einsatz werde ich ab 2026 nicht mehr im selben Umfang leisten können wie heute. Veränderungen in meinem Leben haben in mir den Wunsch wachsen lassen, im Rentenalter mehr Zeit mit meiner Familie zu verbringen.

Daher möchte ich Sie nach reiflicher Überlegung darüber informieren, dass ich bei der Kommunalwahl 2025 nicht erneut für das Amt des Bürgermeisters der Stadt Bornheim kandidieren werde. Mit dieser frühzeitigen Bekanntgabe möchte ich dazu beitragen, einen bestmöglichen Übergang zu gewährleisten.

Seien Sie jedoch versichert, dass ich bis zum letzten Tag meiner Amtszeit mit vollem Einsatz für das Wohl unserer Stadt arbeiten werde. 

Herzliche Grüße
Ihr Bürgermeister
Christoph Becker


... zum Thema "Grundsteuerreform"

Liebe Bornheimerinnen und Bornheimer,

heute möchte ich Sie über die Grundsteuerreform informieren.

Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen der Grundsteuerreform mögliche Hebesätze für alle Kommunen ermittelt, um Mindereinnahmen zu vermeiden. Am 18. Juni 2024 informierte das Ministerium über diese aufkommensneutralen Hebesätze. Die Veröffentlichung ist am 20. Juni 2024 erfolgt: www.finanzverwaltung.nrw.de/aufkommensneutrale-hebesaetze.

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Für die Stadt Bornheim schlägt das Ministerium folgende Hebesätze vor: Grundsteuer A: 736 (aktuell 315) und Grundsteuer B: 657 (aktuell 750), differenziert in Wohnen: 617 und Nichtwohnen: 817. Diese Werte sind nicht verbindlich, da der Stadtrat die endgültigen Hebesätze festlegt. Eine Anpassung der Hebesätze scheint notwendig, da die Grundstücke nach neuen Kriterien bewertet werden sollen. Dies könnte Wohn- und Nichtwohngrundstücke, vor allem Gewerbegrundstücke, ungleich belasten.

Daher haben die regierungstragenden Fraktionen einen Entwurf des Grundsteuerhebesatzgesetzes NRW eingebracht, der noch verabschiedet werden muss. Kommunale Vertreter lehnen diesen Entwurf ab, da sie befürchten, dass rechtliche und technische Risiken auf die Kommunen abgewälzt werden, was Unsicherheiten bei der Umsetzung der Grundsteuer zum 1. Januar 2025 verursacht.

Mehrere Kommunen, darunter die Städteregion Aachen, die Stadt Rhede, die Bürgermeisterkonferenz des Kreises Siegen-Wittgenstein und die Bürgermeistergemeinschaft im Kreis Euskirchen, haben ihre Bedenken an das Finanzministerium und den Landtag weitergeleitet. Auch die Bürgermeisterkonferenz des Rhein-Sieg-Kreises wandte sich am 14. Juni 2024 direkt an den Ministerpräsidenten. Weitere Resolutionen der Stadt- und Gemeinderäte sind nicht erforderlich.

Die Verwaltung wird die finalen Beratungen des Gesetzentwurfs abwarten und dann die Hebesatzsatzung für den Rat vorbereiten. Der Arbeitskreis Finanzen stellt im dritten Quartal 2024 mögliche Hebesatzszenarien vor. Die Beratung und Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss ist für Oktober 2024 geplant.

Herzliche Grüße
Ihr Bürgermeister
Christoph Becker