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Grafik "Der Bürgermeister informiert"

... zum Thema "Windenergie in Bornheim"

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Der aktuelle Stand aus Sicht der Verwaltung

Das Verfahren um die Errichtung von Windenergieanlagen in Bornheim wird am 16. März 2023 (Ratssaal, ab 18 Uhr) fortgesetzt. Dann beraten die Ausschüsse für Stadtentwicklung und für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft, Wald und Natur in einer gemeinsamen Sitzung über die Offenlage des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfs des Teilflächennutzungsplans (TFNP) „Windenergie“.  Fasst im Anschluss daran auch der Stadtrat am 30. März einen entsprechenden Beschluss, werden die Planunterlagen für die Dauer von mindestens einem Monat öffentlich und somit für jedermann zugänglich ausgelegt. Die Frist der Offenlage wird auf der Internetseite der Stadt Bornheim bekannt gemacht. In dieser Zeit können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden.

Dem Beschluss zur Offenlage vorausgegangen ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, im Zuge derer Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit hatten, Stellungnahmen abzugeben. Insgesamt wurden 172 Einwendungen registriert. Die Eingaben haben das gesamte Meinungsspektrum abgebildet. Mal wurde sich gegen die Aufstellung des TFNP insgesamt oder zumindest gegen die Ausweisung von Konzentrationszonen (Vorranggebieten) für die Windenergie in bestimmten Teilen des Stadtgebietes ausgesprochen. Andere haben die Notwendigkeit betont, durch den Ausbau der Windenergie zur Energiewende beizutragen und unterstützen deshalb eine bewusste Steuerung der Ausweisung von Konzentrationszonen im TFNP.  Die Auswertung der Stellungnahmen hat mehr Zeit in Anspruch genommen als erwartet worden war. Die langwierige Untersuchung zum Artenschutz von Mai bis September hat darüber hinaus zu Verzögerungen geführt.  

Auf Grundlage der Gutachten und der ausgewerteten Eingaben hat die Stadtverwaltung einen Vorschlag zur Ausweisung von Konzentrationszonen erarbeitet. Auch darüber entscheidet der Rat am 30. März. Eine der von der Verwaltung vorgeschlagenen Konzentrationszonen befindet sich im Rheintal, eine weitere auf der Ville. Zusammen machen diese Flächen etwa 5 Prozent des Stadtgebiets aus. Etwa 7 Prozent der Stadtfläche sind es nach Abzug der tatsächlich oder rechtlich für Windenergieanlagen nicht nutzbaren Flächen (wie etwa Wohn- oder Naturschutzgebiete). Damit wird aus Sicht der Verwaltung die bisherige rechtliche Voraussetzung erreicht, indem der Windenergie in Bornheim in substanzieller also ausreichender Weise Raum gegeben wird.

Der Verwaltung ist es aber auch wichtig deutlich zu machen, dass es ihr bei der Schaffung von Erzeugungskapazitäten für regenerative Energien nicht nur um einen Minimalkonsens geht. Vor dem Hintergrund des Klimawandels, des Klimaneutralitätsbeschlusses der Stadt Bornheim, der Energiekrise, der Überzeugung, dass man regenerativen Strom möglichst lokal erzeugen und verwenden sollte und des im Vergleich zu anderen Nachbarkommunen großen Flächenpotenzials ist die Verwaltung davon überzeugt, dass die nun vorgeschlagenen Konzentrationszonen eine richtige und wichtige Entscheidung für die Zukunft unserer Stadt sind. Denn von Anfang an ist es das Ziel der Stadt Bornheim, in Sachen Windenergie eine positive Steuerung der Entwicklung sicherzustellen. Und mit der Ausweisung von Konzentrationszonen wird eine ungeordnete Streuung von Windenergieanlagen verhindert.

Eine aktuelle Entwicklung hat sich an Weiberfastnacht ergeben. An diesem Tag hat der Rhein-Sieg-Kreis als Genehmigungsbehörde den Antrag auf Bau von sechs Windenergieanlagen im Bereich südöstlich von Sechtem mit der Bitte um Stellungnahme bei der Stadtverwaltung eingereicht. Die Verwaltung legt nun den Ausschüssen – ebenfalls für die gemeinsame Sitzung am 16. März – einen Beschlussentwurf für ein Baurückstellungsgesuch an den Kreis vor. Begründung: Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht erkennbar, ob der Rat dem Vorschlag der Verwaltung zur Konzentrationszonenabgrenzung folgen wird. Ebenfalls nicht absehbar ist, ob im Rahmen der Offenlage Bedenken formuliert werden, die eine Realisierung der Anlagen in den von der Stadt vorgeschlagenen Konzentrationszonen erheblich erschweren oder gar unmöglich machen würde. Abschließend ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass der Bundestag im Juli vergangenen Jahres ein Gesetzespaket zum beschleunigten Ausbau der Windenergie beschlossen hat. Dies hat auch erhebliche Konsequenzen für die Windenergienutzung in Bornheim. Denn neben vereinfachten und vereinheitlichten Vorgaben zum Artenschutz bei windenergiesensiblen Vogelarten zählt auch die künftige Steuerung der Anlagengenehmigung im sogenannten planungsrechtlichen Außenbereich dazu. Die Bundesländer sollen künftig Positiv-Ausweisungen von "Windenergiegebieten" vornehmen, sich also auf Flächen konzentrieren, die der Windenergie zur Verfügung gestellt werden können. Im Gegenzug entfällt die allgemeine Privilegierung von Windenergie im Außenbereich. Dies gilt aber erst dann, wenn die Länder ihre individuell vom Bund vorgegebenen Flächenziele für die "Windenergiegebiete" erreicht haben. In NRW sind dies 1,1 Prozent der Landesfläche bis spätestens 2027 und 1,8 Prozent bis 2032. Solange diese Flächenziele nicht erreicht sind, gilt die allgemeine Privilegierung von Windenergieanlagen fort.

Außerdem beinhaltet das Gesetzespaket eine Überleitungsbestimmung, die für Bornheim erheblichen Zeitdruck bedeutet. Hat eine Gemeinde vor dem 1.02.2024 nach "altem Recht" eine wirksame Konzentrationszonenplanung im Flächennutzungsplan (FNP) ausgewiesen, bleibt diese Steuerung solange erhalten, bis die Länder ausreichend Windenergiegebiete ausgewiesen haben - längstens jedoch bis zum 31.12.2027. Das heißt, dass der sachliche Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ bis 31.01.2024 wirksam sein muss, um mindestens für die nächsten Jahre seine Steuerungswirkung zu entfalten. Dies kann sich zeitlich als große Herausforderung erweisen.

Sämtliche Unterlagen zur Ausschusssitzung am 16. März 2023 sind voraussichtlich ab dem 2. März online unter www.bornheim.de (Ratsinformationssystem) abrufbar.

... zum Thema "Haushalt"

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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die Verwaltung hat den Entwurf für den Doppelhaushalt der Jahre 2023 und 2024 am 17.11.2022 in den Rat der Stadt Bornheim eingebracht. Darin enthalten sind Erhöhungen des Hebesatzes der Grundsteuer B in 2023 auf 825 Prozentpunkte und der Gewerbesteuer auf 575 Prozentpunkte. Diese Hebesätze sollen bis einschließlich 2027 Bestand haben. Die Erhöhung der Grundsteuer B belastet die Haushalte zusätzlich mit ca. 11 Euro pro Monat und bedeutet auch für unsere Unternehmen und Gewerbetreibenden eine weitere Last. Seien Sie versichert, dass sich die Verwaltung dessen bewusst ist, jedoch leider in Verantwortung für unsere Stadt keine andere Möglichkeit sieht.

Grund für die wirtschaftliche Lage ist zum einen die Belastung unserer Stadt mit immer neuen Aufgaben durch den Bund und das Land, bei gleichzeitiger Unterversorgung mit echten finanziellen Hilfen. Zum anderen kommen aktuell gleich mehrere Krisen hinzu, die uns auch finanziell treffen.

Deshalb stehen alle Kommunen, bis auf wenige Ausnahmen, vor vergleichbaren Herausforderungen. Die personelle Ausstattung der Stadtverwaltung Bornheim ist im Vergleich zu anderen Kommunen unterdurchschnittlich.

Haushalt und Personalausstattung werden immer vom Stadtrat beschlossen. Aufgabe der Verwaltung ist es, einen Entwurf für den Haushalt und den Stellenplan vorzulegen. Allen Ratsfraktionen steht es frei, in beiden Bereichen konstruktive und kreative Vorschläge einzubringen.

So wurde beispielsweise die Schaffung der Stellen für einen Klimamanager, für einen Radwegemanager und für eine Ehrenamtskoordinatorin 2020 aus den Reihen der Ratsfraktionen beantragt und 2021 mit großer Ratsmehrheit beschlossen. Alle drei Stellen sind unbedingt notwendig und leisten wertvolle Arbeit bei der Bewältigung von wesentlichen Aufgaben beim Klimaschutz, beim Ausbau des Radwegenetzes und bei der Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit, wozu u.a. auch die Flüchtlingshilfe gehört.  

Rein wirtschaftlich betrachtet, kann die Lage unserer Stadt perspektivisch verbessert werden, indem wir Gewerbegebiete verstärkt erschließen, die bereits im Flächennutzungsplan ausgewiesen sind, und gleichzeitig neue Wohnbaugebieten zurückhaltender realisieren. Beide Fragen müssen diskutiert und vom Rat entschieden werden.

Dauerhaft und nachhaltig ausgeglichen kann unser Haushalt aber nur gestaltet werden, wenn wir echte finanzielle Hilfen seitens des Landes erfahren, z.B. durch eine Erhöhung der Verbundquote im kommunalen Finanzausgleich und den seit Jahren auch vom Städte- und Gemeindebund immer wieder geforderten Erlass von Altschulden. Ausführliche Informationen zur Haushaltslage und zum Haushaltsentwurf der Verwaltung finden Sie auf hier.

Gemeinsam werden wir die Herausforderungen meistern und unsere Stadt nachhaltig für die Zukunft und für die kommenden Generationen entwickeln.  

Ihr Bürgermeister Christoph Becker