Wohngeldrechner

Wohngeld (Symbolbild)

Wohngeld (Symbolbild)

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss (wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind) oder als Lastenzu­schuss (wenn Sie Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentums­wohnung sind). Ihr tatsäch­licher Wohngeld­anspruch kann nur im Rahmen eines Antrags bei der Wohngeld­stelle nach Vorlage aller erforder­lichen Unterlagen ermittelt werden

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. Es handelt sich um eine Angebot des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW.