Sterbefall: Was tun?

Ein Todesfall in der Familie trifft die Hinterbliebenen meist vollkommen unvorbereitet. Dennoch müssen Angehörige im Zustand tiefer Trauer und unter Zeitdruck eine Vielzahl von schwierigen Entscheidungen treffen und ein Bündel an Formalitäten erledigen.

Deshalb kann es hilfreich sein, unvermeidliche Behördengänge schon im Vorhinein weitestgehend vorzubereiten, indem die dafür benötigten Dokumente und Unterlagen in einem Sammelordner aufbewahrt werden.

Zudem ist es ratsam, für die anstehenden Erledigungen und Aufgaben die Hilfe eines Bestattungsunternehmens in Anspruch zu nehmen. Dabei sollte geprüft werden, ob ein Bestattungsvorsorgevertrag vorliegt, in dem der/die Verstorbene bereits einen Bestatter seines/ihres Vertrauens vorgesehen hat und in dem gegebenenfalls der Leistungsumfang festgelegt wurde.

Wird auf die Dienste eines Bestatters weitgehend verzichtet, kann die folgende Aufstellung Betroffenen als Hilfestellung dienen:

Todesbescheinigung

Todesbescheinigung

Ist ein Angehöriger zu Hause verstorben, sollte der erste Schritt immer die Alarmierung des Notrufs "112" sein. Kann jeglicher Zweifel am Tod ausgeschlossen werden, sollte der Hausarzt informiert werden. Ist er telefonisch nicht erreichbar, kann der ärztliche Bereitschaftsdienst bundesweit unter der kostenlosen Rufnummer 116117 hinzugezogen werden. Stellt der Arzt den Tod des Angehörigen offiziell fest und liegen keine Anzeichen für einen unnatürlichen Tod vor, stellt er eine Todesbescheinigung (Totenschein) aus. Dafür wird der Personalausweis des Verstorbenen benötigt.

Dokumente/Unterlagen

Dokumente/Unterlagen

Ist ein Angehöriger verstorben, gilt es wichtige Dokumente und Unterlagen bereitzulegen. Bei Ledigen ist dies die Geburtsurkunde, bei Verheirateten das Familienstammbuch oder die Eheurkunde (früher: Heiratsurkunde), bei Verwitweten die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners und bei Geschiedenen das Scheidungsurteil.
Den Sterbefall anzuzeigen ist Pflicht. Deshalb muss mit dem Totenschein des Arztes spätestens am dritten Werktag das Standesamt der Stadt aufgesucht werden, in der der Tod eingetreten ist. Dort wird die Sterbeurkunde ausgestellt, die etwa bei Kündigungen von Verträgen vorgelegt werden muss. Ist die Person in einer Einrichtung wie Krankenhaus, Stift oder Altersheim verstorben, muss sich der jeweilige Träger darum kümmern. Darüber hinaus muss eine Abmeldung in der Gemeinde oder Stadt erfolgen, in der der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. In Bornheim erfolgt dies automatisch, nachdem das Standesamt die Sterbeurkunde aussgestellt hat. Die Es ist empfehlenswert, sich die Sterbeurkunde in zehnfacher Ausfertigung aushändigen zu lassen. Denn dieses Dokument wird beispielsweise für die Abmeldung von Renten, Kontoauflösungen, Kündigungen von Versicherungen oder Nachlassangelegenheiten gebraucht.

Versicherungen

Versicherungen

Die jüngste Rentenanpassungsmitteilung, die Mitgliedskarte der Krankenkasse und Policen von eventuell abgeschlossenen Lebensversicherungen sind weitere Dokumente, die benötigt werden. Denn innerhalb der ersten 72 Stunden müssen die Krankenkasse, die Rentenversicherung und der Arbeitgeber des Verstorbenen informiert werden. Bei Versicherungen gilt die Regelung der sogenannten Kenntniserlangung: Die Beiträge werden ab dem Zeitpunkt erstattet, an dem der Versicherer über den Todesfall informiert wurde. Lebens- und Sterbegeldversicherungen müssen unverzüglich nach dem Tod informiert werden, da diese sich vorbehalten, die Todesursache überprüfen zu lassen. Ist jemand bei einem Unfall ums Leben gekommen, muss der Tod innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer (Unfallversicherung) gemeldet werden. Dies sollte in schriftlicher Form erfolgen.

Überführung

Überführung

Zu Hause kann der verstorbene Angehörige ein bis zwei Tage aufgebahrt werden, sofern er unter keiner meldepflichtigen Krankheit litt. Allerdings muss der Tote innerhalb von 36 Stunden in eine Leichenhalle überführt werden. Dies übernimmt das beauftragte Bestattungsinstitut.

Bestattung

Bestattung

Erdbestattungen oder Einäscherungen müssen innerhalb von zehn Tagen durchgeführt werden. Die Totenasche ist innerhalb von sechs Wochen beizusetzen. Wird kirchlicher Beistand gewünscht, sollte Kontakt mit dem zuständigen Pfarramt aufgenommen werden. Denn für den Pastor gilt es, das Sterbeamt und das Totengebet vorzubereiten. Außerdem muss die Bestattungsart bestimmt werden. Im Falle einer Feuerbestattung muss etwa eine Genehmigung des Krematoriums eingeholt werden. Außerdem müssen der Friedhof ausgewählt und bei der örtlichen Friedhofsverwaltung ein Termin für die Bestattung festgelegt sowie das Grabnutzungsrecht erworben werden. In Bornheim ist dafür der StadtBetrieb Bornheim AöR zuständig. Nähere Informationen dazu enthalten die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung. Parallel dazu sollten die verbleibenden Tage bis zur Bestattung genutzt werden, um die Trauerfeier vorzubereiten.
Nicht vergessen werden sollte, eine Todesanzeige aufzusetzen und Trauerkarten zu versenden. Bei einer Gärtnerei ist der Grabschmuck für die Trauerhalle und das Grab zu bestellen. Ist nach der Bestattung eine Einkehr mit den Trauergästen vorgesehen, sollte rechtzeitig eine Gaststätte/Café/Restaurant reserviert werden. Nach etwa drei Wochen ist es üblich Danksagungskarten zu verschicken, oder per Zeitunginserat eine Danksagungsanzeige aufzugeben. Nach spätestens drei Monaten muss das Grab aufgeräumt und gegebenenfalls die Grabpflege organisiert werden. Außerdem muss ein Steinmetz mit der Grabeinfassung und dem Grabstein beauftragt werden.

Testamentseröffnung

Testamentseröffnung

Für den Fall, dass ein Erbschein beantragt wurde, müsste beim Nachlassgericht die Testamentseröffnung veranlasst werden. Wichtig ist, zu beachten, dass eine etwaige Haushaltsauflösung erst dann erfolgt, wenn der Nachlass geklärt ist.

Das sollte man außerdem wissen

Das sollte man außerdem wissen

Im Todesfall enden längst nicht alle Verträge automatisch, sondern müssen im Zweifel von den Erben weiter bedient werden. Zu beachten ist, dass etwa Kfz-Versicherungen bezahlt werden müssen, solange das Auto angemeldet ist. Mietverträge gehen im Todesfall automatisch auf die Erben oder jene Personen über, die mit dem Verstorbenen zuletzt zusammengelebt haben. Allerdings ist ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht obligatorisch. Wird das Mietverhältnis nicht fortgesetzt, ist zudem an die Kündigung von Verträgen zu denken, die mit dem Mietverhältnis im Zusammenhang stehen. Das betrifft etwa Stromanbieter, Telefonbetreiber, die GEZ u. Ä. Das gleiche gilt für Abonnements. Sofern die Versicherungen in Kenntnis gesetzt wurden, enden Hausrat-, Haftpflicht- und Rechtsschutzpolicen in der Regel zwei Monate nach dem Tod. Nicht zuletzt muss auch die Bank über den Tod informiert werden. Liegt keine Bankvollmacht vor, werden die Konten bis zur Vorlage eines Erbscheins gesperrt. Dieser wird beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht) beantragt. Dazu sind die Sterbeurkunde und die Geburtsurkunde der Erbberechtigten vorzulegen. Bei der Post sollte außerdem ein Nachsendeantrag gestellt werden.