Ansprechpartner
Abteilungsleiter Schulen
Kinderbetreuung, Schul- und Sportamt
Telefon: 02222 9437-5478

Bornheim verfügt mit sieben weiterführenden Schulen und acht Grundschulen über ein umfassendes, ortsnahes Schulangebot unterschiedlicher Träger.
Die Stadtschulpflegschaft Bornheim ist eine freiwillige Vereinigung der Schulpflegschaften aller Bornheimer Schulen auf der Basis des § 72 Absatz 4 des Schulgesetzes NRW. Sie vertritt die Interessen der Eltern, deren Kinder im Stadtgebiet Bornheim eine Grund-, Förder-, Real-, Gesamtschule oder ein Gymnasium besuchen. Mehr erfahren
Für die Einschulung ins Schuljahr 2026/27 beginnt die gesetzliche Schulpflicht für alle Kinder (auch mit ausländischer Staatsangehörigkeit), die bis einschließlich 30. September 2026 das 6. Lebensjahr vollendet haben.

„Hand in Hand vom Kindergarten zur Schule“ ist der Titel einer Informationsveranstaltung, zu der die Stadt Bornheim die Erziehungsberechtigten von 4-jährigen Kindern am Dienstag, 14. April 2026, von 18 bis 19:30 Uhr in den Ratssaal des Rathauses Bornheim, Rathausstr. 2, einlädt.
Vertreter*innen der städtischen Kindertageseinrichtungen, Grund- und Förderschulen sowie der Schulträger informieren über das Anmelde- und Übergangsverfahren von der Kita in die Grundschule. Darüber hinaus geht es aber auch um vorschulische Fördermöglichkeiten. Gerne stellen wir Ihnen folgend die Präsentation zu dieser Veranstaltung zum Download bereit:
Aufgrund der Bestimmungen des Schulgesetzes NRW und der Schülerfahrkosten-
verordnung (SchfkVO) übernimmt der Schulträger auf Antrag die Schülerfahrkosten, die für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule und zurück notwendig entstehen.
Schülerfahrkosten entstehen notwendig, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung für die Schülerin/den Schüler
beträgt.
Schulweg ist der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung der Schülerin/des Schülers und der nächstgelegenen Schule oder dem Unterrichtsort.
Nächstgelegene Schule ist die Schule der gewählten Schulform, bei Grundschulen auch der gewählten Schulart (Gemeinschafts- oder Bekenntnisschule).
Unabhängig von der Länge des Schulweges entstehen Fahrkosten notwendig, wenn die Schülerin/der Schüler nicht nur vorübergehend (länger als 8 Wochen) aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung ein Verkehrsmittel benutzen muss. Der Nachweis wird in der Regel durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses geführt. Es werden nur die Kosten für die wirtschaftlichste, der Schülerin/dem Schüler zumutbare Art der Beförderung übernommen. Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist in der Regel die wirtschaftlichste Beförderung, sie hat grundsätzlich Vorrang vor anderen Beförderungsarten.
Alle freifahrberechtigten Grundschüler/innen erhalten auf Antrag ein für die Eltern kostenloses PrimaTicket (Deutschlandticket Jedermann- Variante für Schüler).
Die PrimaTickets werden von der Regionalverkehr Köln GmbH als Chipkarte ausgegeben.
Das PrimaTicket ist zeitlich uneingeschränkt nutzbar und in ganz Deutschland im Nah- und Regionalverkehr (Linienbus, TaxiBus, Straßenbahn, S-Bahn RRX, RB und RE) in der zweiten Klasse gültig. Es gilt NICHT im Fernverkehr (IC, EC ICE)!
Das Ticket ist bei Verlassen der Schule zurückzugeben; ein Verlust der Chipkarte ist der RVK zu melden, eine Ersatzchipkarte kann gegen eine Gebühr von 10 € ausgestellt werden.
Das PrimaTicket kann ausschließlich im jeweiligen Schulsekretariat beantragt werden!
Nicht anspruchsberechtigte Schüler*innen können bei der Regionalverkehr Köln GmbH ein reguläres Deutschlandticket als sog. Selbstzahlerticket erwerben.
Die Kosten hierfür betragen ab dem 01.01.2026 63,00 €/Monat.
Die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen erhalten auf Antrag ein SchülerTicket (Deutschlandticket Jedermann -Variante für Schüler).
Die SchülerTickets werden von der Regionalverkehr Köln GmbH als Chipkarte ausgegeben. Diese Chipkarte gilt als Fahrberechtigung für den Inhaber/die Inhaberin nur in Verbindung mit einem gültigen aktuellen Schülerausweis.
Das SchülerTicket ist zeitlich uneingeschränkt nutzbar und in ganz Deutschland im Nah- und Regionalverkehr (Linienbus, TaxiBus, Straßenbahn, S-Bahn RRX, RB und RE) in der zweiten Klasse gültig. Es gilt NICHT im Fernverkehr (IC, EC ICE)!
Antragsformulare sind in den jeweiligen Schulsekretariaten oder über das Abo-Portal der Regionalverkehr Köln GmbH erhältlich und im zuständigen Schulsekretariat abzugeben.
Das Ticket ist bei Verlassen der Schule zurückzugeben; bei Verlust der Chipkarte kann in einem RVK-Kundenzentrum eine Ersatzchipkarte gegen eine Gebühr von 10 € ausgestellt werden.
Für das Ticket ist ein Eigenanteil der Eltern oder Erziehungsberechtigten zu entrichten:
Monatliche Eigenanteile für das SchülerTicket:
Volljährige freifahrberechtigte Schüler*innen zahlen grundsätzlich 14 € monatlich und bleiben bei der Geschwisterstaffelung unberücksichtigt.
Nicht freifahrberechtigte Schüler*innen können über den Schulträger bei der Regionalverkehr Köln GmbH ein SchülerTicket (Deutschlandticket Jedermann- Variante für Schüler) als sog. Selbstzahlerticket erwerben.
Der Eigenanteil hierfür beträgt ab dem 01.01.2026 43,00 €/Monat
In der Fahrplanauskunft des Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) lassen sich alle für die Schülerbeförderung Bornheim relevanten Bus- und Bahnverbindungen anzeigen: https://www.rvk.de/verbindungen/minis-haltestellen-info
Tagesaktuelle Fahrpläne der für die Schülerbeförderung Bornheim relevanten (und ergänzender) Linien finden sich hier zum Download: https://www.rvk.de/verbindungen/minis-haltestellen-info
Marita Schorn
Amt 13 - Schul- und Sportamt
Telefon: 02222 9437-5473
E-Mail
Susanne Romauer
Amt 13 - Schul- und Sportamt
Telefon: 02222 9437-5474
E-Mail
In der Stadt Bornheim wird die Offene Ganztagsschule (OGS) flächendeckend an allen acht Grundschulen sowie im Primarbereich der Bornheimer Verbundschule angeboten. Auch die weiterführenden Schulen der Stadt Bornheim verfügen alle über ein Ganztagsangebot.
Die Offene Ganztagsschule an Grundschulen verfolgt drei Ziele: