Stadtschulpflegschaft

Liebe Schulpflegschaften, liebe Eltern, 

wir, die Stadtschulpflegschaft Bornheim, möchten uns auf diesem Weg bei Ihnen vorstellen und einen Einblick in unsere Arbeit geben. 

Was oder wer ist die Stadtschulpflegschaft Bornheim und was macht sie? 

Die Stadtschulpflegschaft Bornheim vertritt die Interessen der Eltern, deren Kinder im Stadtgebiet Bornheim eine Grund-, Förder-, Real-, Gesamtschule oder ein Gymnasium besuchen. Insgesamt sind das in Bornheim 15 Schulen. 

8 Grundschulen: 

  • Katholische Grundschule Bornheim (Johann-Wallraf-Schule),
  • Gemeinschafts-Grundschule Hersel (Herseler-Werth-Schule),
  • Katholische Grundschule Merten (Martinus-Schule),
  • Gemeinschafts-Grundschule Rösberg (Markus-Schule),
  • Katholische Grundschule Roisdorf (Sebastian-Schule),
  • Gemeinschafts-Grundschule Sechtem (Wendelinus-Schule),
  • Katholische Grundschule Walberberg (Thomas-von-Quentel-Schule),
  • Gemeinschafts-Grundschule Waldorf (Nikolaus-Schule).

7 Weiterführende Schulen: 

  • Alexander-von-Humboldt-Gymnasium,
  • Europaschule Bornheim (Gesamtschule Sekundarstufen I und II),
  • Heinrich-Böll Gesamtschule,
  • Mädchen-Gymnasium Ursulinenschule,
  • Mädchen-Realschule Ursulinenschule,
  • Bornheimer Verbundschule (mit den Förderschwerpunkten Sprache und Lernen im Primar- und Sekundarbereich),
  • LVR-Ernst-Jandl-Schule (Förderschule für sprachbehinderte Kinder und Jugendliche, Sekundarstufe 1).

Wir sind eine freiwillige Vereinigung der Schulpflegschaften im Gebiet der Stadt Bornheim auf der Basis des § 72 Absatz 4 des Schulgesetzes NRW. Die Stadtschulpflegschaft ist unabhängig, parteilos und arbeitet kostenfrei und ehrenamtlich.

Unsere Aufgaben ergeben sich aus dem verfassungsrechtlich garantierten Recht der Eltern und Erziehungsberechtigten, an der Gestaltung des Schulwesens mitzuwirken und die Interessen der Schüler und Schülerinnen in der Stadt zu vertreten.

Die Stadtschulpflegschaft Bornheim setzt sich aus jeweils zwei Delegierten der Schulpflegschaft der einzelnen Schulen zusammen. Aus deren Mitte werden jährlich drei Vorstände und zwei Beisitzer:innen gewählt.

Wir unterstützen Eltern dabei, ihre Rechte auszuüben und gegenüber der Schule, dem Schulträger und der Schulaufsicht zu vertreten. Dies umfasst die Angelegenheiten, die über die Zuständigkeit der jeweiligen Schulpflegschaften hinausgehen.

Einzelne Schulpflegschaften können die Stadtschulpflegschaft um Hilfe ersuchen, grundsätzlich wird allerdings nicht in die Zuständigkeiten der Schulpflegschaften eingegriffen.

Des Weiteren vertritt die Stadtschulpflegschaft die Anliegen der Eltern gegenüber dem Schulträger und den kommunal Verantwortlichen für die Bildung in Politik und Verwaltung.

Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben hat der Rat der Stadt Bornheim, der Stadtschulpflegschaft einen Sitz mit beratender Stimme im Schulausschuss des Rates der Stadt Bornheim zuerkannt.

Konkrete Themen sind in den letzten beiden Jahren angegangen worden:

  • Themen rund um den Schülertransport,
  • Erfahrungsaustausch Distanzunterricht während des COVID Lockdowns,
  • Ausstattung der Schulen. 

Die Stadtschulpflegschaft bietet den Bornheimer Schulen eine Plattform zum gegenseitigen Austausch. Durch den Dialog untereinander können Themen die mehrere Schulen betreffen, effektiver angegangen und kommuniziert werden. Die Stadtschulpflegschaft lebt vom Dialog und den Impulsen der Mitglieder. Dies hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder mehr als bewehrt.

Diesen regen Dialog wollen wir weiterhin gewährleisten und freuen uns über jeden Impuls aus den einzelnen Schulen.

Liebe Grüße

Nicole Maria Grüger (1. Vorsitzende) und das Team der Stadtschulpflegschaft Bornheim 

Kontakt:

Nicole Maria Grüger (1. Vorsitzende)
Günter Meyer (2. Vorsitzender), E-Mail: guenter(at)meyer-alfter.de