Schulentwicklungsplanung

Schulentwicklungsplanung

Die Schulentwicklungsplanung in NRW ist nach §§ 80, 81 SchulG NRW eine Pflichtaufgabe der Kommunen als Schulträger. Sie dient dazu, ein gleichmäßiges, strukturiertes Bildungsangebot sicherzustellen und Schulstandorte sowie -größen zu sichern. Dabei werden Schülerzahlen, Elternwahlverhalten und Raumbedarf langfristig geplant und mit der Schulaufsicht abgestimmt.

Auch Bornheim durchläuft in regelmäßigen Abständen den Prozess der Schulentwicklungsplanung.

Um das Angebot für die Schülerinnen und Schüler Bornheims planen zu können, werden dabei verschiedene Parameter untersucht:

  • Entwicklung der Schülerzahlen, hier insbesondere die Geburten und Zu- und Wegzüge durch Wohnraumentwicklung und Generationenwechsel
  • Die Entwicklung des regionalen Schulangebots, also die Möglichkeit der Wahl von Schulen außerhalb Bornheims für Bornheimer Kinder, sowie der Möglichkeit der Wahl Bornheimer Schulen von außerhalb Bornheims

Umfassend wurde die Schulentwicklungsplanung 2024 neu aufgelegt

2025 wurde vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um Schulbauprojekte, insbesondere in Merten, ein ergänzendes Kurzgutachten erstellt. Die Präsentationsunterlagen können Sie folgend herunterladen:

Die Schulplanung der Nachbarkommunen hat großen Einfluss auf die Aufnahmeverpflichtung und die Kapazitäten der Bornheimer Schulen in Trägerschaft der Stadt Bornheim (Europaschule, Heinrich-Böll-Gesamtschule, Alexander-von-Humboldt Gymnasium). In dem Kurzgutachten wird noch von einer Neugründung einer 7-zügigen Gesamtschule in Wesseling ausgegangen. Die Realisierung dieser Planung wird derzeit aber in Wesseling diskutiert und eine Änderung hätte erhebliche Auswirkungen auf die Bornheimer Schullandschaft.