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Jahresabschluss 2007
Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2007 der Stadt Bornheim gemäß § 96 Absatz 2 GO NRW
Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 26. Mai 2011 in Ausführung des § 96 Abs. 1 GO NRW den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2007 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.
Der Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2007 in Höhe von 3.979.044,63 Euro wird durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt.
Die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses können Sie als pdf-Dateien einsehen: