Verfahrenslotsin der Stadt Bornheim

Überblick

Die Stabsstelle Inklusive Jugendhilfe besteht im Amt für Kinder, Jugend und Familien der Stadt Bornheim seit dem 1. April 2024.

Dort können junge Menschen mit Behinderung und deren Familien unabhängige Beratung rund um das Thema Inklusion und Teilhabe in Anspruch nehmen.

Ansprechperson ist die Verfahrenslotsin Frau Istambouli.

 

Details

Aufgaben der Verfahrenslotsin

Die Verfahrenslotsin berät und begleitet junge Menschen mit Behinderungen und deren Familien im Prozess der Beantragung, Gewährung und Inanspruchnahme von Eingliederungshilfen.

Dabei werden die Interessen der jungen Menschen vertreten und es wird bei der Koordination verschiedener Leistungen unterstützt. Die Verfahrenslotsin arbeitet eng mit den Familien und beteiligten Stellen zusammen, um eine bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten.

Die Verfahrenslotsin berät das Jugendamt bei der Zusammenführung aller Eingliederungshilfeleistungen in die Zuständigkeit der Jugendhilfe sowie bei Entwicklungen und Prozessen rund um die Thematik der inklusiven Jugendhilfe.

Die Verfahrenslotsin berät auch Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen zum Thema Inklusion, sowie bei individuellen Fragen zu Schnittstellen und Prozessen.

Wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen, nehmen Sie gern Kontakt auf.  

Wem und wobei hilft die Verfahrenslotsin?

Es gibt viele verschiedene Ämter und Hilfen. Zum Beispiel das Jugendamt oder das Amt für Eingliederungshilfe beim Kreis Sozialamt. 

Die Verfahrenslotsin hilft:

  • Kindern und Jugendlichen im Alter bis 26Jahre mit einer Behinderung.

  • Kindern und Jugendlichen im Alter bis 26Jahre, bei denen eine Behinderung vermutet wird.

  • Eltern und Familien von diesen Kindern und Jugendlichen.

Die Verfahrenslotsin hilft:

  • Herauszufinden, die passende Hilfe zu finden.

  • Anträge zu verstehen und auszufüllen.

  • Termine bei Ämtern vorzubereiten.

  • Den Überblick zu behalten, wenn mehrere Stellen beteiligt sind.

  • Deine Rechte und Möglichkeiten kennenzulernen.

Beratungsgespräche können telefonisch, persönlich im Büro, zu Hause oder in einer Einrichtung geführt werden. Die Anzahl der Beratungsgespräche ist nicht begrenzt. Die Beratung und Vertretung durch die Verfahrenslotsin ist freiwillig, vertraulich und kostenfrei.

Zur Person der Verfahrenslotsin

Frau Istambouli ist Diplom–Sozialpädagogin (FH) und hat einen Master Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Sozialraumentwicklung und – Organisation.

Sie hat in verschiedenen Bereichen der Sozialen Arbeit, unter anderem mit Menschen mit seelischen Behinderungen und in der Eingliederungshilfe, sowie in der allgemeinen Sozialberatung und mit Geflüchteten Menschen, gearbeitet.

Im März 2026 hat Frau Istambouli den Online-Zertifikatskurs „Verfahrenslotse“ der IRESA erfolgreich abgeschlossen.

Die Vertretung der Interessen junger Menschen und deren Familien sowie eine partizipative, wertschätzende und offene Beratungshaltung sind zentral für sie.

 

Ansprechpartner

Anke Istambouli
Verfahrenslotsin
Stabstelle Inklusive Jugendhilfe
Telefon: 02222 9437-5496
E-Mail

Information in Leichter Sprache

Seit Januar 2024 gibt es im Jugend-Amt  
die Inklusive Jugend-Hilfe. 
Diese Hilfe ist für Junge Menschen mit Behinderung.  
Und für ihre Familien.

Wem hilft die Inklusive Jugend-Hilfe? 
Die Inklusive Jugend-Hilfe hilft jungen Menschen,  
die höchstens 27 Jahre alt sind, 
eine Behinderung haben oder bekommen  
und in Bornheim wohnen.

Die Inklusive Jugend-Hilfe hilft auch 
Familien und Eltern von Jungen Menschen mit Behinderung, 
Sorge-Berechtigten und Vertrauens-Personen  
von jungen Menschen mit Behinderung.

Was macht die Inklusive Jugend-Hilfe? 
Die Inklusive Jugend-Hilfe geht mit zu Gesprächen,  
zum Beispiel beim Amt, und hilft bei Formularen.

Die Inklusive Jugend-Hilfe hilft auch Fach-Leuten 
im Jugend-Amt, in Kitas und Schulen  
und in Einrichtungen der Jugendhilfe.

Wer macht die Inklusive Jugend-Hilfe? 
Die Verfahrens-Lotsin macht die Inklusive Jugend-Hilfe.  
Die Verfahrens-Lotsin ist: Frau Istambouli.  
Man kann die Verfahrens-Lotsin anrufen: 02222 9437-5496 
oder eine E-Mail schreiben: verfahrenslotse(at)stadt-bornheim.de 
 

Die Verfahrens-Lotsin hilft Menschen.  
Bei schwierigen Dingen und bei Fragen. 
Die Verfahrens-Lotsin hat eine Ausbildung,  
um gut helfen zu können.

Wo ist die Inklusive Jugend-Hilfe? 
Die Inklusive Jugend-Hilfe ist im Jugend-Amt. 
Die Adresse ist:  Brunnenallee 31, 53332 Bornheim.  
Die Verfahrens-Lotsin ist in: Etage 2. Raum 2.04.

Die Inklusive Jugend-Hilfe  
kann auch nach Hause kommen.

Die Inklusive Jugend-Hilfe ist  
freiwillig, vertraulich und kostenfrei.