Überblick

Aufgabe des Tiefbau- und Straßenverkehrsamts ist es, die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze der Stadt Bornheim zu planen, zu bauen und zu unterhalten. Dazu gehören im Stadtgebiet rund 300 Kilometer Straßen und 300 Kilometer Wirtschaftswege. Außerdem gewährleisten wir als Verkehrsbehörde die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Straßenverkehrs.

Zu den Aufgaben zählen

  • Planung, Neubau und Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich der verkehrstechnischen Ausstattungen (z. B. Ampeln, Straßenlaternen)
  • Planung, Bau und Betrieb von Lichtsignalanlagen
  • Bemessung von Verkehrsanlagen
  • Markierungs- und Beschilderungspläne
  • Koordinierung der Leitungsträger
  • Planung, Neubau und Erneuerung von Ingenieurbauwerken (z. B. Brückenbauwerken, Lärmschutzanlagen, Stützwänden etc.)
  • fachtechnische Beratung von Architekten und Bauherren
  • fachtechnische Beratung innerhalb der Stadtverwaltung
  • Betreuung der Maßnahmen zur Verkehrserschließung von privaten Vorhabenträgern
  • Überwachung des baulichen Zustands und Unterhaltung der öffentlichen Straßen, Wege, Plätze und Ingenieurbauwerke
  • Verkehrssicherungspflicht der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze (Alle Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit wurden dem Stadtbetrieb Bornheim AöR übertragen.)
  • Straßenreinigung und Winterdienst (Die maschinelle Straßenreinigung und der Winterdienst an verkehrswichtigen Straßen wurden dem Stadtbetrieb Bornheim AöR übertragen.)
  • Erteilung und Versagung von straßenbaubehördlichen Arbeiten im öffentlichen Straßenraum
  • Bearbeitung bei Beeinträchtigungen im öffentlichen Straßenraum durch Überwuchs von Hecken, Sträuchern und Bäumen
  • Abschluss von Verwaltungsvereinbarungen
  • Sicherung bei Hochwasser und Beseitigung von Hochwasserschäden im öffentlichen Verkehrsraum
  • Haushaltsplanung und -bewirtschaftung sowie Abwicklung von Zahlungsvorgängen des Tiefbauamts
  • Vorbereitung, Planung und Anordnung von Verkehrszeichen und -einrichtungen
  • Management der Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum
  • Erlaubnisse, Genehmigungen etc.
  • Genehmigung verkehrssicherer Sondernutzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen
  • Durchführung von Verkehrsschauen
  • Ahndung von Verstößen

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