Teilfächennutzungsplan Windenergie

Stadt lädt zur Einwohnerversammlung ein

Die Stadt Bornheim lädt am Montag, 20. September 2021, um 18 Uhr zur Einwohnerversammlung zum Teilflächennutzungsplan Windenergie (Fortschreibung) in die Herseler Rheinhalle, Rheinstraße 201, ein.

Teilflächennutzungsplan Windenergie
Datenlizenz Deutschland - Land NRW (2019) - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)

Ziel des Teilflächennutzungsplans Windenergie (Teilfortschreibung) ist die planungsrechtliche Steuerung von Windenergieanlagen im Gebiet der Stadt Bornheim. In der Einwohnerversammlung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt. Es wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Zusätzlich kann der Planentwurf zur Einzelerörterung vom 30. August bis zum 11. Oktober 2021 einschließlich im Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt der Stadtverwaltung Bornheim, Rathausstraße 2, und HIER eingesehen werden.

Eine Teilnahme an der Versammlung ist nur für Personen möglich, die einen gültigen Negativtestnachweis oder einen Nachweis der Immunisierung (geimpft/genesen) vorlegen können. Um eine vorherige Anmeldung vorrangig per Mail an ina.breuer(at)stadt-bornheim.de oder telefonisch unter 02222 945-253 wird gebeten.