Vorschläge für die Ehrenamtsmedaille einreichen

Die Stadt Bornheim verleiht 2024 zum zweiten Mal die Ehrenamtsmedaille. Vorschläge für potenzielle Preisträger*innen können ab dem 15. März 2024 eingereicht werden.

Ehrenamtsmedaille der Stadt Bornheim

Ehrenamtsmedaille der Stadt Bornheim

„Die Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement ist in Bornheim sehr groß. Sehr viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich – sei es in der unmittelbaren Nachbarschaft, in ihrem Ort, in Vereinen, in der Kirche, in privaten Initiativen oder in der freiwilligen Feuerwehr und in den Rettungsdiensten. Dieses vorbildliche Engagement verbindet die Menschen in Bornheim und bereichert das Zusammenleben in unserer Stadt,“ sagt Bürgermeister Christoph Becker.

Ziel der Ehrung ist es, dass großartige und vorbildliche ehrenamtliche Engagement in Bornheim angemessen zu würdigen und sichtbar zu machen. Neben Vereinen, Verbänden und Organisationen können Bürgerinnen und Bürger in Bornheim ehrenamtlich tätige Personen vorschlagen, die sich durch besonderes Engagement ausgezeichnet haben oder auszeichnen. Das ehrenamtliche Engagement kann sich grundsätzlich auf alle Lebensbereiche beziehen.

Vorschläge für potenzielle Preisträger*innen sind bis zum 31. Mai 2024 einzureichen. Das Vorschlagsformular ist unter www.bornheim.de/ehrenamtsmedaille zu finden oder erhältlich bei Ehrenamtskoordinatorin Sabine Hübel im Bornheimer Rathaus, Raum 351. Das ausgefüllte Vorschlagsformular kann postalisch gesendet werden an: Stadt Bornheim, Ehrenamtskoordinatorin Sabine Hübel, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim oder per E-Mail an ehrenamtsmedaille(at)stadt-bornheim.de.

Die Auswahl der Preisträger*innen erfolgt durch den Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt. Die Verleihung findet im Rahmen der offiziellen Veranstaltung zum Ehrenamtstag am Ende des Jahres 2024 statt. Es werden bis zu drei Ehrenamtsmedaillen pro Jahr vergeben. Mit der Verleihung der Ehrenamtsmedaille ist ein Geldpreis in Höhe von 500 Euro verbunden. Dieser Geldpreis kommt dem in Bornheim ansässigen Verein, der Organisation oder Initiative zugute, für die die geehrte Person tätig ist. Ist die geehrte Person nicht Mitglied eines Vereins, einer Organisation oder Initiative, bestimmt die geehrte Person einen in Bornheim ansässigen Verein, eine Organisation oder Initiative als Empfänger des Geldpreises.

Weitere Informationen können der Richtlinie für die Verleihung der Ehrenamtsmedaille der Stadt Bornheim entnommen werden unter www.bornheim.de/ehrenamtsmedaille. Für Fragen steht die Ehrenamtskoordinatorin Sabine Hübel gerne zur Verfügung – telefonisch unter 02222 945-209 oder per E-Mail an: sabine.huebel(at)stadt-bornheim.de.