Neue Zuständigkeit bei Wiederaufbauhilfen

Menschen, die vom Hochwasser im Juli 2021 betroffen sind, können beim Land Nordrhein-Westfalen weiterhin Förderanträge für den Wiederaufbau stellen. Die Anträge aus dem Rhein-Sieg-Kreis werden ab sofort von den Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf bearbeitet.

Hochwasser

Insgesamt stehen dafür rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 zur Verfügung. Für die im Rhein-Sieg-Kreis betroffenen Kommunen war bislang die Bezirksregierung Köln zuständig, die Anträge entgegen zu nehmen und zu bearbeiten. Bei Bewilligung werden die Gelder durch die NRW-Bank ausgezahlt.

Um eine zügigere Bearbeitung zu ermöglichen und den Betroffenen schneller zu helfen, erhält die Kölner Bezirksregierung jetzt Unterstützung von anderen Behörden. Die Anträge aus dem Rhein-Sieg-Kreis werden ab sofort von den Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf bearbeitet.

Für die Antragstellenden ändert sich nichts: Anträge werden weiterhin online gestellt, die Antwortschreiben kommen aber nicht mehr aus Köln, sondern je nach Kommune aus Arnsberg oder Düsseldorf.

Kreis hilft bei Antragstellung

Nach wie vor können sich vom Hochwasser betroffene Menschen im Rhein-Sieg-Kreis bei der Antragstellung durch die Beratungsstellen des Kreises helfen lassen:

Meckenheim: Außenstelle des Rhein-Sieg-Kreises in Meckenheim, Kalkofenstraße 2 für Alfter, Bornheim, Meckenheim und Wachtberg

Rheinbach: Gründer- und Technologiezentrum, Marie-Curie-Straße 1 für Rheinbach

Siegburg: Kreisverwaltung, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, Info-Stand im Foyer für den rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis

Swisttal: Dorfhaus Ludendorf, Ollheimer Straße 10, links neben der katholischen Pfarrkirche, für Swisttal

Von montags bis freitags stehen die Mitarbeitenden den Antragstellenden in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.

Ganz wichtig: Eine Beratung ist nur mit Termin möglich. Termine können entweder online über rhein-sieg-kreis.de/termin-beratung oder telefonisch unter 02241 13-2200 vereinbart werden. Die Telefon-Hotline ist von montags bis donnerstags, zwischen 8 und 16 Uhr, freitags zwischen 8 und 14 Uhr besetzt.

> Informationen zu den Wiederaufbauhilfen finden Sie unter: rhein-sieg-kreis.de/wiederaufbauhilfe.