Beurkundungen (Jugendamt)

Überblick

Um die Rechte von Kindern zu schützen, Prozesse und Kosten zu vermeiden und Gerichte zu entlasten, kann das Jugendamt durch ermächtigte Personen erforderliche Maßnahmen ergreifen. Dazu zählen Sorge- und Verpflichtungserklärungen, Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungserklärungen.

Ansprechpartner

Sabine Hepenstrick
Beistandschaft (L-Z), Urkundsperson / Unterhaltsvorschuss (A–K)
Verwaltung (Kinder- und Jugendhilfe)
Telefon: 02222 9437-5411
E-Mail