Hier erhalten Sie die Information, ob für ein Grundstück im Stadtgebiet Bornheim noch Erschließungsgebühren nach §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) oder dem Kommunalabgabengesetz (KAG) anfallen.
Erschließungsbeitragsbescheinigung
Überblick
Details
Ablauf
Der Antragsteller reicht schriftlich seine Anfrage ein. Die amtlich gesiegelte Bescheinigung wird per Post zugeschickt.
Erforderliche Unterlagen
Angabe zur Lage des Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) oder Adresse
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt 22 Euro. Sie ist unter Angabe des Kassenzeichens (im Bescheid genannt) innerhalb von zwei Wochen auf ein Konto der Stadtkasse zu überweisen.
Fristen und Bearbeitungszeiten
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.
Liegenschaften
Kliegel, Michael
Rathausstraße 2
53332 Bornheim
Anfahrt
Mo.–Fr.: 8:30–12:30 Uhr
Do. zusätzlich: 14:00–18:00 Uhr
Telefon: 02222 945-0
Telefax: 02222 945-126