Hecken – Rückschnitte

Überblick

  • Informationen zum zulässigen Zeitraum und Umfang von Heckenrückschnitt, gegebenenfalls Vermittlung von Ansprechpartnern beim Rhein-Sieg-Kreis
  • Verpflichtung zum Rückschnitt bei Überwuchs auf öffentliche Verkehrsfläche

Details

Ablauf

Anfrage per Telefon, E-Mail oder Brief

Erforderliche Unterlagen

ggf. Informationen über Lage und Ausmaße der Hecke und evtl. darin befindliche Nester

Zuständigkeit

Überwuchs: Amt 9 – Abteilung Tiefbau, tiefbau(at)stadt-bornheim.de

Zulässiger Zeitraum und Umfang: Amt 12 - Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün

Ansprechpartner

Umwelttelefon
Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün
Telefon: 02222 945-310
E-Mail