- Informationen zum zulässigen Zeitraum und Umfang von Heckenrückschnitt, gegebenenfalls Vermittlung von Ansprechpartnern beim Rhein-Sieg-Kreis
- Verpflichtung zum Rückschnitt bei Überwuchs auf öffentliche Verkehrsfläche
Hecken – Rückschnitte
Überblick
Details
Ablauf
Anfrage per Telefon, E-Mail oder Brief
Erforderliche Unterlagen
ggf. Informationen über Lage und Ausmaße der Hecke und evtl. darin befindliche Nester
Zuständigkeit
Überwuchs: Amt 9 – Abteilung Tiefbau, tiefbau(at)stadt-bornheim.de
Zulässiger Zeitraum und Umfang: Amt 12 - Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün
Tiefbau
Auf dem Knickert 10
53332 Bornheim
Anfahrt
Mo.–Fr.: 8:30–12:30 Uhr
Do. zusätzlich: 15:00–18:00 Uhr
Telefon: 02222 945-0
Telefax: 02222 945-126