15.000 Euro Fördermittel für Denkmalpflege

Wer in Bornheim ein Denkmal besitzt, kann auch in diesem Jahr für die Sanierung Fördergelder beantragen.

Sanierungsarbeiten an einem denkmalgeschützten Gebäude in Bornheim

Diesmal stehen insgesamt 15.000 Euro für kleinere private Maßnahmen zum Erhalt und zur Instandsetzung denkmalgeschützter Gebäude, Wegekreuze und Ähnlichem zur Verfügung. Die Stadt Bornheim trägt davon einen Eigenanteil von 7.500 Euro. Die andere Hälfte übernimmt das Land.

Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass es sich um ein eingetragenes Denkmal handelt: die Maßnahmen mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bornheim abgestimmt und erlaubnisfähig sind; es sich nicht um reine Schönheitsreparaturen oder normalen jährlichen Unterhaltungsaufwand handelt und die Maßnahmen noch nicht begonnen wurden, aber noch 2026 durchgeführt und beendet werden.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und eingetragene Vereine. Der Zuschuss beträgt in der Regel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, maximal 5.000 Euro. Die Anträge können formlos an die Stadt Bornheim gestellt werden. Per Post an die Untere Denkmalbehörde, Rathausstraße 2 in 53332 Bornheim, oder per E-Mail an denkmal(at)stadt-bornheim.de. Dem Antrag müssen Kostenvoranschläge von Fachfirmen, Fotos und gegebenenfalls Bestandszeichnungen beigefügt werden. Die Auszahlung der jeweiligen Mittel erfolgt nach Abschluss der Arbeiten.

Ansprechpartnerinnen bei der Stadt Bornheim sind Maike Marx, 02222/945-349,  maike.marx(at)stadt-bornheim.de und Stefanie Geurtsen, 02222/945-315, stefanie.geurtsen(at)stadt-bornheim.de.