Bezirksregierung plant Änderung der Windenergiebereiche

Die Neuaufstellung des Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ (TFNP) und damit die Ausweisung von zwei Konzentrationszonen ist nach einem über zweijährigen Verfahren seit dem 23. Januar 2024 wirksam. Dennoch plant die Bezirksregierung, die Windbereiche in Bornheim zu erweitern. 

Die Bezirksregierung Köln und der Regionalratsvorsitzende die Stadt Bornheim haben die Stadt Bornheim am vergangenen Donnerstag (7. März) darüber informiert, dass im Entwurf eines neu aufgelegten Teil-Regionalplans "Erneuerbare Energien" eine Erweiterung der im TFNP ausgewiesenen Windenergiebereiche vorgesehen ist.

Hintergrund der Neuplanung des Regionalplans ist, dass die Bezirksregierung nach dem Wind-an-Land-Gesetz in Verbindung mit dem Landesentwicklungsplan NRW seit dem 1. März für die Ausweisung von Windenergiebereichen zuständig ist. Konkret plant die Bezirksregierung, die bereits rechtskräftige Konzentrationszone in der Rheinebene im Regionalplan nicht als Windenergiebereich auszuweisen. Begründet wird dies damit, dass im Zuge der Kulturerbeverträglichkeitsprüfung der Brühler Schlösser eventuell einzelne Anlagen nur bis zu einer Höhe von 150 Metern genehmigungsfähig sein könnten. Auch in anderen Städten und Gemeinden seien Flächen mit dem Argument einer vorliegenden fachrechtlich begründeten Höhenbegrenzung nicht berücksichtigt worden.

"Diese Argumentation ist in Bezug auf die Konzentrationszone in der Rheinebene in zweifacher Hinsicht sachlich falsch", erklärt Bürgermeister Christoph Becker. Zum einen weise die Konzentrationszone in der Rheinebene explizit keine Höhenbeschränkung aus. Zum anderen hat die Stadt bereits im Verfahren zur Genehmigung der Konzentrationszone in Rechts- und Fachgutachten nachgewiesen, dass im Sinne der Kulturerbeverträglichkeitsprüfung keine wesentliche Beeinträchtigung der Blickachse aus den Brühler Schlössern hin zum Siebengebirge bestehe.

Zusätzlich zur Nichtanerkennung der Rheinebene plant die Bezirksregierung, auf der Ville eine im Verhältnis zu der von der Stadt beschlossenen Konzentrationszone doppelt so große Fläche als Windenergiebereich im Regionalplan auszuweisen. Und das, obwohl für diese Konzentrationszone aufgrund der Nähe zum Militärflughafen Nörvenich eine fachrechtliche Höhenbegrenzung von maximal 305 Metern über NN gilt. Damit dürfen Windenergieanlagen oben auf der Ville maximal eine Höhe von 150 Metern haben. "Mit dieser Planung verstößt die Bezirksregierung gegen das bei der Aufstellung des Regionalplans zwingend anzuwendende Prinzip der Anwendung gleicher Kriterien in allen betroffenen Städten und Gemeinden", so der Bürgermeister weiter.

Im Ergebnis würde diese Planung für die Stadt Bornheim bedeuten, dass Windenergieanlagen in der Konzentrationszone in der Rheinebene (die aber nicht zu den Windenergiebereichen im Regionalplan hinzugerechnet werden) und in einer doppelt so großen Fläche auf der Ville errichtet werden dürften. Die Belastung der Menschen würde zusätzlich dadurch verstärkt, dass die von der Bezirksregierung geplanten Flächen auf der Ville bis auf 700 Meter an die Wohnbebauung heranreichen dürfen. Die Bezirksregierung und der Regionalratsvorsitzende wollen diesen Entwurf dem Regionalrat Anfang Juni 2024 zum Aufstellungsbeschluss vorlegen. 

Die Stadt Bornheim weist diesen Planungsansatz der Bezirksregierung und des Regionalratsvorsitzenden als sachlich falsch und unbegründet zurück und fordert die Bezirksregierung auf, beide vom Rat der Stadt Bornheim beschlossenen Konzentrationszonen unverändert als Windenergiebereiche in den Regionalplan zu übernehmen und keine darüberhinausgehenden Flächen auszuweisen.