Wiederaufbauhilfe für Vereine

Erforderlichkeit bestätigen lassen

Auch Vereine, die von den Folgen der Unwetterkatastrophe 2021 betroffen sind können als sogenannte nicht-kommunale Träger von Bildungs-, Kultur- oder Sportinfrastruktur die Wiederaufbauhilfe NRW beantragen.

Geld

Das können ebenso Sportverein, Betreuungs- oder Pflegeeinrichtungen wie Kultureinrichtungen sein. Dazu zählen zum Beispiel Kulturzentren oder Begegnungsstätten, aber auch bedeutende private Sammlungen oder Archive. Förderfähig sind alle Kosten für Schadenbeseitigung und Wiederherstellung.

Wer die Fördergelder beantragen möchte, muss sich von der Kommune oder der zuständigen Stelle die Erforderlichkeit bestätigen lassen. Dazu stellt das Land NRW eine Mustererklärung zur Verfügung. Dieses Dokument können Antragstellende der Stadt Bornheim per E-Mail an alexandra.schwarz@stadt-bornheim.de zuleiten. Dort wird die Erklärung geprüft, bestätigt und per E-Mail zurückgeschickt. Antragstellende können das Dokument dann im Förderportal des Landes Nordrhein-Westfalen hochladen. Anträge können dort online bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden. Antrag stellen 

Die Förderrichtlinie kann hier eingesehen werden. Ihre Ansprechpartnerin bei der Stadt Bornheim ist Alexandra Schwarz, alexandra.schwarz(at)stadt-bornheim.de, 02222 945-209.