Betrieb eines Gaststättengewerbes

Überblick

Die endgültige Gaststättenerlaubnis ermöglicht es Ihnen, Ihre Gaststätte dauerhaft zu betreiben. Sie benötigen jedoch nur dann eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, wenn Sie im Rahmen Ihres Gaststättenbetriebes alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten. Sofern Sie keine alkoholischen Getränke ausschenken möchten, ist eine Gewerbeanmeldung ausreichend.

Details

Voraussetzungen

Ein Gaststättengewerbe betreiben Sie

  • wenn Sie als natürliche oder juristische Person, zum Beispiel Verein, AG, GmbH, öffentliche Körperschaft u.ä. Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle (Schankwirtschaft) und / oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen (Speisewirtschaft)
  • wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

Erlaubnispflichtig ist das Gaststättengewerbe nur dann, wenn alkoholische Getränke verabreicht werden. Werden lediglich alkoholfreie Getränke und / oder zubereitete Speisen verabreicht, ist das Gaststättengewerbe erlaubnisfrei.

Ablauf

Ein persönliches Beratungs- und Informationsgespräch ist aufgrund der individuellen Einzelart des jeweiligen Objektes und im Interesse eines schnellen Antragsverfahrens zwingend erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Personalausweis oder Nationalpass mit Meldebescheinigung
  • Unterlagen des Objektes (Lageplan, Grundrisszeichnung, Nutzflächenberechnung)
  • Gültige Baugenehmigung
  • Kopie des Pachtvertrages bzw. Eigentumsnachweis
  • Unterrichtungsnachweis einer Industrie- und Handelskammer
  • Nachweis über die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
  • Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtes
  • Führungszeugnis Belegart  „0“
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts
  • Auszug aus der Schuldnerkartei
  • Gewerbeanmeldung
  • Verzichtserklärung (bei Übernahme einer bestehenden Gaststätte)

Bei juristischen Personen sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die Geschäftsführer als auch für die juristische Person einzureichen.

Gebühren

Die Entscheidung über die Erlaubnis ist grundsätzlich gebührenpflichtig.

Der Gebührenrahmen reicht von 100 bis 1200 Euro und wird je nach Aufwand festgesetzt. 

In Fällen von besonders bedeutendem Umfang kann die Gebühr bis zu 3500 Euro betragen.

Fristen und Bearbeitungszeiten

Die Bearbeitung dauert 6-8 Wochen.

Ansprechpartner

Christoph Schoen
Ordnungswesen
Telefon: 02222 945-573
E-Mail