Brunnenbau

Überblick

Die Entnahme von Grundwasser für landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke muss vom Rhein-Sieg-Kreis genehmigt werden. Für private Zwecke ist ein Brunnenbau für die Gartenbewässerung auf dem eigenen, selbst bewohnten Grundstück zwar immer beim Rhein-Sieg-Kreis anzuzeigen. Er ist aber genehmigungsfrei, wenn das Grundstück außerhalb von Wasserschutzzonen oder in der Wasserschutzzone III B des Wasserwerks Urfeld liegt (Infos zu den Wasserschutzzonen: s. weiterführende Links).  In den  Wasserschutzzonen III A und höher ist der Brunnenbau in jedem Fall vom Rhein-Sieg-Kreis zu genehmigen.

Details

Rhein-Sieg-Kreis
Amt für Umwelt- und Naturschutz
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Telefon: 02241 130