Überblick

Bestimmte Führerscheinanträge können vom Bürgerbüro der Stadt Bornheim entgegengenommen und an das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises in Meckenheim zur Bearbeitung weitergeleitet werden. Folgende Anträge können, unter Beachtung des unten stehenden Hinweises, entgegengenommen werden:

Bitte beachten Sie, dass biometrische Lichtbilder für Führerscheine nicht vor Ort im Bürgerbüro angefertigt werden können, da vor Ort nur digitale Bilder gefertigt werden können. Für den Führerschein wird jedoch, anders als bei einem Personalausweis oder Reisepass, ein Papierbild benötigt.

Die Gebühren für die Anträge können bevorzugt per Karte (EC- und Kreditkarte)  bezahlt werden.

Anfragen zum Bearbeitungsstand kann nur der Rhein-Sieg-Kreis beantworten, da dort die Bearbeitung erfolgt. Sie erreichen das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises telefonisch unter 02241 13-3939.

Wichtige Hinweise:

  • Bei Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der EU/EWR, müssen Sie den Antrag in jedem Fall bei der Führerscheinstelle des Rhein-Sieg-Kreises stellen.
  • Bei Anträgen auf die Erteilung oder Erweiterung der Klassen B96, B196, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE ist Ihr Antrag beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises abzugeben.

Details

Bitte lesen Sie hinterlegten Informationen unbedingt aufmerksam durch.

Details zu den einzelnen Antragsarten finden Sie hier als PDF:

 

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