Führerscheinanträge können vom Bürgerbüro der Stadt Bornheim entgegengenommen und an das Straßenverkehrsamt in Meckenheim weitergeleitet werden.
Bei einem Umtausch des bisherigen Führerscheins für den EU-Kartenführerschein wird für die Übergangszeit eine Ersatzbescheinigung ausgestellt. Mit dieser kann nur im Inland gefahren werden. Der alte Führerschein wird bei Antragstellung eingezogen und kann auf Wunsch mit dem neuen Führerschein an den Antragsteller zugeschickt werden.
Wird der Kartenführerschein aufgrund einer Namensänderung umgetauscht, muss der Führerschein nach Fertigstellung beim Straßenverkehrsamt in Meckenheim abgeholt werden.
Bitte beachten Sie, dass biometrische Lichtbilder für Führerscheine nicht vor Ort im Bürgerbüro angefertigt werden können, da vor Ort nur digitale Bilder gefertigt werden können. Für den Führerschein wird jedoch, anders als bei einem Personalausweis oder Reisepass, ein Papierbild benötigt.
Hinweis: Bei Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der EU/EWR, müssen Sie den Antrag in jedem Fall bei der Führerscheinstelle des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg oder Meckenheim stellen. Bei Anträgen auf die Erteilung der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE (gilt auch für Erweiterungsanträge auf B196) ist Ihr Antrag ebenfalls direkt bei der Führerscheinstelle abzugeben.