Überblick

Der Infektionsschutz soll übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorbeugen, Infektionen frühzeitig erkennen und ihre Weiterverbreitung verhindern. Dabei ist unbeachtlich, welcher Art die Infektion ist und auf welchem Wege die Infektion erfolgen kann. Hingegen ist der Infektionsschutz für Tiere und Pflanzen getrennt geregelt.

Lesen Sie hier, was bei einem Rattenbefall zu tun ist

Details

Voraussetzungen

Gefahr einer übertragbaren Krankheit.

Ablauf

Anfrage per Telefon, E-Mail oder Brief möglich.

Erforderliche Unterlagen

Informationen zum Sachverhalt.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Fristen und Bearbeitungszeiten

Die Beantwortung erfolgt zeitnah.

Rechtsgrundlagen

  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW)

Ansprechpartner

Christoph Schoen
Ordnungswesen
Telefon: 02222 945-573
E-Mail