Der Infektionsschutz soll übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorbeugen, Infektionen frühzeitig erkennen und ihre Weiterverbreitung verhindern. Dabei ist unbeachtlich, welcher Art die Infektion ist und auf welchem Wege die Infektion erfolgen kann. Hingegen ist der Infektionsschutz für Tiere und Pflanzen getrennt geregelt.
Infektionsschutz
Überblick
Details
Voraussetzungen
Gefahr einer übertragbaren Krankheit.
Ablauf
Anfrage per Telefon, E-Mail oder Brief möglich.
Erforderliche Unterlagen
Informationen zum Sachverhalt.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Fristen und Bearbeitungszeiten
Die Beantwortung erfolgt zeitnah.
Rechtsgrundlagen
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW)
Ordnungswesen
Zelleröhr, Daniel
Rathausstraße 2
53332 Bornheim
Anfahrt
Mo.–Fr.: 8:30–12:30 Uhr
Do. zusätzlich: 15:00–18:00 Uhr
Telefon: 02222 945-573
Telefax: 02222 945-126