Pacht- und Erbbaurechtsverträge

Überblick

Die Stadt schließt Pacht- und Erbbaurechtsverträge für städtische Flächen ab, um eine rechtssichere Nutzung durch Dritte zu ermöglichen.

Details

Ablauf

Das Nutzungsinteresse sollte schriftlich mit Angabe des Nutzungszwecks mitgeteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

Angabe zur Lage des Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) oder Adresse

Gebühren

Die Pachtgebühren richten sich nach Flächengröße und Bodenrichtwert.

Fristen und Bearbeitungszeiten

Die Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall ab.