Schwerbehindertenparkausweis

Überblick

Anträge auf den neuen EU-Parkausweis sowie einer Parkerleichterung können für Bürger der Stadt Bornheim in Zimmer 803 beantragt werden.

Details

Voraussetzungen

  • Schwerbehindertenparkausweis: 
    Vorgelegt werden müssen ein Personalausweis und ein gültiger Schwerbehindertenausweis
    mit dem Merkmal aG oder Bl, sowie ein aktuelles Paßbild.
  • Parkerleichterung: 
    Vorgelegt werden müssen ein Personalausweis und ein gültiger Schwerbehindertenausweis.

Ablauf

Persönliche Vorsprache (Bevollmächtigung möglich)

Erforderliche Unterlagen

Siehe Voraussetzungen

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Fristen und Bearbeitungszeiten

Bei Vorliegen aller Unterlagen werden die Parkausweise sofort ausgestellt.

Ansprechpartner

Birgit Breuer
Bußgeldstelle
Ordnungswesen
Telefon: 02222 945-178
E-Mail
Arne Goerndt
Bußgeldstelle
Ordnungswesen
Telefon: 02222 945-186
E-Mail