Wasserschutzgebiet

Überblick

Zum Schutz des Wasserwerks Urfeld hat die Bezirksregierung Köln eine Wasserschutzgebietsverordnung er­lassen. Sie legt im Einzugsgebiet des Wasserwerks die Schutzzonen I, II, III A und III B fest, in denen Maßnah­men, die das Grundwasser beeinträchtigen könnten, genehmigungspflichtig oder verboten sind.  Genehmigungsanträge sind an den Rhein-Sieg-Kreis zu richten.

Die Wasserschutzgebietsverordnung und die Karte mit den Wasserschutzzonen können Sie hier aufrufen.

Details

Rhein-Sieg-Kreis
Amt für Umwelt- und Naturschutz
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Telefon: 02241 130