Überblick

Für die Erteilung von Fischereischeinen und die Entrichtung der Fischereiabgabe trat in Nordrhein-Westfalen Anfang Juli 2026 eine Gesetzesänderung in Kraft. Seit dem 03.07.2026 werden Fischereischeine nach dem neuen Recht ausgestellt. 

Bitte beachten Sie, dass es hierbei noch im Einzelfall zu Verzögerungen kommen kann.

Allgemeines

Zukünftig werden Fischereischeine im fälschungssicheren Scheckkarten-Format mit NFC-Chip und als elektronisches Zertifikat auf Lebenszeit ausgestellt. Damit mit diesem Fischereischein gefischt werden darf, ist zusätzlich die Fischereiabgabe zu entrichten. Dies kann für ein oder fünf Jahre erfolgen. Bei der Fischereiausübung ist der Fischereischein sowie ein Identitätsdokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und ggf. ein gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer mitzuführen. Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig – längstens bis zum 31. Dezember 2030. Den gesonderten Jugendfischereischein gibt es künftig nicht mehr. Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahren dürfen ohne eigenen Schein angeln, wenn eine Person mit gültigem Fischereischein sie begleitet. Ein Fischereischein mit Begleitung (früher: Sonderfischereischein) kann nur online oder beim zuständigen Landesamt beantragt werden.

Sie haben künftig die freie Wahl: Sie können den Fischereischein online beantragen oder weiterhin persönlich vor Ort im Bürgerbüro. 

Wichtig ist jedoch, dass bei erstmaliger Beantragung des Scheins im neuen Scheckkartenformat eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro notwendig ist.

Hinweis für Angelnde aus anderen Bundesländern: Wer mit einem Fischereischein aus einem anderen Bundesland in NRW angeln möchte, zahlt ab dem 1. Juli 2026 ebenfalls die nordrhein-westfälische Fischereiabgabe.

Ablauf

Sämtliche Dienstleistungen (Ausstellung eines Fischereischeins und Entrichtung der Fischereiabgabe, ausgenommen die erstmalige Ausstellung des neuen Fischereischeins im Scheckkartenformat) werden vom Land Nordrhein-Westfalen online angeboten. Weitere Informationen finden Sie über folgenden Link:

Leitstelle für Fischereischeinwesen | LAVE NRW

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (bei Jugendlichen im Einzelfall auch Schülerausweis)
  • Nachweis der Fischerprüfung oder alter Fischereischein

Gebühren

  • Ausstellung eines Fischereischeins auf Lebenszeit oder Ersatzausstellung:

    30 € bei Beantragung im Bürgerbüro, 18 € bei Online-Beantragung

  • Entrichtung der Fischereiabgabe für ein Jahr:

    22 € bei Beantragung im Bürgerbüro, 14 € bei Online-Beantragung

  • Entrichtung der Fischereiabgabe für fünf Jahre:

    50 € bei Beantragung im Bürgerbüro, 42 € bei Online-Beantragung

  • Erteilung eines Jahresfischereischeins (sog. Ausländerfischereischein):

    32 € bei Beantragung im Bürgerbüro, 20 € bei Online-Beantragung

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten. EC-Kartenzahlung und Kreditkartenzahlung (Visa/Mastercard) sind bevorzugt möglich.

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