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Voraussetzungen Die Anmeldung sollte durch die Meldepflichtige/den Meldepflichtigen persönlich erfolgen. Bei Familien genügt es jedoch, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht und die Ausweisdokumente aller Familienmitglieder zur Anmeldung vorlegt. Bei Kindern vor Vollendung des 12. Lebensjahres für die noch kein Ausweisdokument ausgestellt wurde, ist die Vorlage der Geburtsurkunde erforderlich. Ablauf Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, kann die Anmeldung durch einen Bevollmächtigten vorgenommen werden. Dazu werden eine Vollmacht und die Ausweisdokumente der/des Meldepflichtigen benötigt. Außerdem muss sich der Vertreter selbst ausweisen können und in der Lage sein, über die Meldepflichtige/den Meldepflichtigen alle erforderlichen Auskünfte, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status (Haupt-/Nebenwohnung), erteilen können. Erforderliche Unterlagen Ausweise (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, Nationalpass, eAT-Karte) von jeder anzumeldenden Person, insbesondere den Personalausweis, eAT-Karte zur Anschriftenänderung ggf. Geburtsurkunde ggf. Vollmacht, Betreuungsurkunde Wohnungsgeberbestätigung Wohnungsgeberbestätigung erforderlich! Seit 01.11.2015 ist die „Bestätigung des Einzugs durch den Wohnungsgeber/die Wohnungsgeberin zwingend erforderlich. Bitte benutzen Sie hierzu den Vordruck , in dem alle anzumeldenden Personen aufgeführt sind. Personen, die selbst genutztes Wohneigentum beziehen, können die Bestätigung selber ausfüllen, müssen jedoch bei der An- bzw. Ummeldung einen Eigentumsnachweis vorlegen (z. B. Grundbuchauszug, notariellen Kaufvertrag etc.). Gebühren Gebührenfrei Fristen Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem tatsächlichen Tag des Einzuges.

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