Die Stadt Bornheim möchte einen Teil des Peter-Fryns-Platzes für Außengastronomie nutzen und sucht nun Interessenten.
Außengastronomie auf Peter-Fryns-Platz
AlleBornheim15. Oktober 2026
Grundlage des Interessenbekundungsverfahrens ist das Konzept, das der Stadtrat am 10. September 2026 beschlossen hat. Darin wird auch geregelt, dass die Nutzung des Platzes durch ortsansässige Vereine sowie für kommunale, öffentliche und sonstige Veranstaltungen grundsätzlich Vorrang vor dem Betrieb der Außengastronomie hat.
Der Peter-Fryns-Platz im Zentrum von Bornheim-Ort bietet interessierten Gastronomen eine Nutzungsfläche von insgesamt 234 Quadratmetern. Davon entfallen bis zu 45 Quadratmeter auf festinstallierte bauliche Anlagen und bis zu 189 Quadratmeter auf Außengastronomiefläche. Wer ein Konzept einreicht, muss formale Voraussetzungen, Ausschlusskriterien, materielle Anforderungen und Bewertungskriterien beachten. Hierzu gehören ein Betriebs- und Gestaltungskonzept, Angaben zu baulichen Anlagen und Möblierung, ein Rückbaukonzept für Veranstaltungen, Aussagen zur Reinigung, Unterhaltung und Abfallentsorgung sowie Angaben zur Einhaltung der Bewegungs-, Rettungs- und Durchgangsflächen.
Die Sondernutzungserlaubnis wird zunächst auf fünf Jahre erteilt. Was die Leitungen auf dem Peter-Fryns-Platz angeht, also Strom, Wasser, Abwasser und sonstige technische Infrastruktur, stimmen sich Interessierte unmittelbar mit dem Stadtbetrieb Bornheim ab.
Die Interessenbekundung muss bis zum 30. November 2026 bei der Stadt Bornheim eingehen. Interessierte wenden sich per E-Mail mit dem Betreff „Außengastronomie Peter-Fryns-Platz“ an strassenverkehr(at)stadt-bornheim.de. Sie erhalten dann einen Lageplan und das vom Stadtrat beschlossene Konzept. Der vollständige Text der Interessenbekundung ist im aktuellen Amtsblatt der Stadt Bornheim (Nummer 26) nachzulesen. Alle Amtsblätter befinden sich unter: www.bornheim.de/amtsblatt
