Das Bauen in Nordrhein-Westfalen und somit auch in der Stadt Bornheim wird spürbar unbürokratischer, digitaler und krisenfester.
Bauen wird schneller, digitaler und krisenfester
InfoveranstaltungenKinder & ElternNeubürgerStadtgeschehen21. Oktober 2026
Die vom Landtag verabschiedete 3. Änderung der Landesbauordnung (BauO NRW), die zum 1. September 2026 in Kraft getreten ist, bringt wesentliche Erleichterungen für Bauherren, modernisiert Verfahrensvorschriften und stärkt gezielt die zivile Sicherheitsinfrastruktur.
Was ändert sich:
Der digitale Bauantrag wird mit der Novelle zum gesetzlichen Regelfall („Digital First“). Besteht die Möglichkeit, einen Bauantrag digital zu stellen, muss dies verpflichtend genutzt werden. Die Stadt Bornheim hat als eine der ersten Kommunen bereits 2018 die Möglichkeit der volldigitalen Antragsabwicklung eingeführt. Nach einer Übergangszeit müssen Anträge ab 1. Januar 2027 deshalb zwingend auf elektronischem Weg eingereicht werden.
Die Änderung der Bauordnung sieht außerdem eine Beschleunigung von Verfahren vor: So muss die Behörde innerhalb von zehn Tagen nach Eingang des Antrags prüfen, ob die Unterlagen vollständig oder Nachforderungen nötig sind. Liegen der Bauaufsichtsbehörde alle vollständigen Unterlagen und notwendigen Stellungnahmen anderer Stellen vor, muss innerhalb von drei Monaten über den Antrag entschieden werden, sonst gilt die Baugenehmigung automatisch als erteilt. Im Gegenzug werden Bauaufsichtsbehörden entlastet, indem Pflichtprüfungen abgebaut und auf qualifizierte Fachleute (Ingenieure, Architekten, Sachverständige) übertragen werden. Viele technische Nachweise und baurechtliche Anforderungen werden also in die Eigenverantwortung der Planenden übergeben.
Auch für das Bauen im Bestand fallen zeitaufwändige Genehmigungsschleifen weg und wurden technische Hürden gesenkt. So konzentrieren sich zum Beispiel Brandschutzanforderungen bei Modernisierungen künftig auf die Sicherung der Rettungswege und nicht auf den Umbau gesamter Gebäude. Das Regelwerk verabschiedet sich also an vielen Stellen von starren DIN-Vorschriften und besinnt sich auf das bauordnungsrechtliche Mindestmaß. Das spart Kosten und verkürzt Planungs- und Vorbereitungsphasen im Vorfeld eines Vorhabens.
Vor dem Hintergrund veränderter globaler Sicherheitslagen und zunehmender Extremwetterereignisse sieht die Bauordnung NRW außerdem Privilegien für die zivile Verteidigung vor: Gebäuden und Anlagen, die dem Bevölkerungsschutz dienen, können künftig in beschleunigten und vereinfachten Verfahren realisiert werden, um die kommunale Krisenvorsorge ohne Verzug zu stärken.
Interessierte können sich über die Änderungen über das offizielle Informationsportal des Landes unter bauordnung.nrw informieren.
