+++ Wichtiger Hinweis zur Trinkwassernutzung +++
Zum Gefahrenhinweis zur Trinkwassernutzung in der Stadt Bornheim hat der Rhein-Sieg-Kreis eine Allgemeinverfügung erlassen, der nähere Informationen zu entnehmen sind. Ebenso eine Pressemitteilung mit weiteren Hinweisen zum Thema.
Beides finden Sie auf der Homepage der Stadt Bornheim unter “News” (Abkochgebot für das Gebiet der Stadt Bornheim).
Bis zur ausdrücklichen Entwarnung des Rhein-Sieg-Kreises, die ebenfalls über die NINA-Warn-App - aber auch auf den Kanälen der Stadt Bornheim - erfolgt, gilt das Abkochgebot für Trinkwasser.
Kochen Sie also das Wasser vor dem Trinken, der Zubereitung von Speisen oder zum Zähneputzen sprudelnd ab und lassen Sie es abschließend abkühlen.
Der Gefahrenhinweis wird aller Voraussicht nach das Wochenende und womöglich noch bis in die kommende Woche hinein aufrecht erhalten bleiben.