Im gesamten Bornheimer Stadtgebiet ist in diesem Jahr ein auffällig starkes Vorkommen des Eichen-Prozessionsspinners zu verzeichnen.
Hohes Vorkommen des Eichen-Prozessionsspinners in Bornheim
Nachhaltigkeit, Klima & UmweltRat & HilfeAlleStadtgeschehen10. Juni 2026
Das Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün weist ausdrücklich darauf hin, dass Nester und Raupen nicht berührt werden sollten, da die Tiere gesundheitliche Risiken darstellen. Die Entfernung sollte ausschließlich durch Fachpersonal erfolgen.
Der Eichen-Prozessionsspinner (Thaumetopoea processionea) ist als ausgewachsener Schmetterling harmlos. Seine Raupen tragen jedoch feine Brennhaare, die ein Nesselgift enthalten. Dieses kann bei Hautkontakt oder beim Einatmen zu Hautreizungen, allergischen Reaktionen und Atemwegsbeschwerden führen. Die Gespinste und Nester befinden sich in der Regel an Eichenstämmen und sehen aus wie dichte Spinnweben.
Nicht verwechseln: Der Eichen-Prozessionsspinner wird häufig mit der harmlosen Gespinstmotte (Yponomeutidae) verwechselt. Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal: Die Raupen des Eichen-Prozessionsspinners leben fast ausschließlich an Eichen und sind behaart. Die Gespinstmotte hingegen befällt verschiedene Baum- und Straucharten, ist unbehaart und für Menschen ungefährlich.
In Bornheim und anderen Kommunen werden in diesem Jahr vermehrt Mehrfachbefälle an denselben Bäumen festgestellt. Es kann daher vorkommen, dass nach einer fachgerechten Entfernung erneut Gespinste auftreten.
Was ist zu tun?
Nester auf städtischen Flächen können dem Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün telefonisch unter 02222 945-310 oder per E-Mail an stadtgruen(at)stadt-bornheim.de gemeldet werden. Die Stadt veranlasst in diesen Fällen die Entfernung durch einen zertifizierten Fachbetrieb. Nester auf privatem Grund sind durch die Eigentümer*innen auf eigene Kosten über einen Schädlingsbekämpfungsfachbetrieb entfernen zu lassen.
