Laub von Gehwegen und aus Einfahrten entfernen

Damit sich alle Bürgerinnen und Bürger im Herbst sicher bewegen können, bittet die Stadt Bornheim um Mithilfe.

Denn jeder sollte in seinem eigenen Bereich darauf achten, Laub von Gehwegen und Einfahrten zu entfernen und überhängende Hecken oder Äste rechtzeitig zurückzuschneiden. So kann jeder einen Beitrag dazu leisten, dass alle, die sich im Stadtgebiet bewegen, auch bei Dunkelheit und Nässe sicher unterwegs sind. 

Die Stadt Bornheim weist darauf hin, dass Grundstückseigentümer selbst auf den sogenannten Überwuchs achten müssen und für den Rückschnitt ihrer Hecken, Sträucher und Bäume verantwortlich sind – insbesondere, wenn diese auf öffentliche Fläche ragen oder sogar Schilder und Laternen verdecken. Daher bittet die Stadtverwaltung alle Eigentümer, Rücksicht zu nehmen und ihre Pflanzen regelmäßig zu kontrollieren, um sie rechtzeitig zurückzuschneiden. 

An Gehwegen – auch wenn diese nur durch farbliche Markierungen gekennzeichnet sind – muss der Überwuchs bis zu einer Höhe von 2,50 Metern und an Fahrbahnen bis zu einer Höhe von 4,50 Metern so zurückgeschnitten werden, dass er Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muss im Extremfall sogar mit einer Geldbuße rechnen. Außerdem kann die Stadt auf Kosten der jeweiligen Anlieger die Beseitigung des Überwuchses veranlassen