Online-Ausweis-PIN vergessen?

Online-Dienst zur Neubeantragung wieder verfügbar

Wer die PIN für die Online-Ausweisfunktion seines Personalausweises vergessen hat oder den PIN-Brief nicht mehr findet, kann ab sofort wieder den Pin-Rücksetz- und Aktivierungsdienst (PRSD) des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung nutzen.

Über den Online-Dienst lässt sich ein neuer PIN-Brief bequem unter www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de anfordern. Ein Termin oder eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro ist dafür nicht mehr erforderlich.

Das Bundesinnenministerium hatte den Dienst zum 31. Januar 2024 wegen Sparzwängen eingestellt. Wenn die PIN vergessen wurde oder der PIN-Brief nicht mehr auffindbar war, war fortan eine persönliche Vorsprache im zuständigen Bürgerbüro notwendig. Mit der erneuten Verfügbarkeit des PRSD entfällt dieser zusätzliche Behördengang. Die Beantragung kann wieder unkompliziert online erfolgen.

Wichtig bei der Zustellung: Der PIN-Brief muss persönlich vom Postboten entgegengenommen werden. Sollte eine Zustellung nicht möglich sein, muss der Brief unter Vorlage eines Ausweisdokuments persönlich bei der Post abgeholt werden.

Informationen zu den Nutzungsmöglichkeiten des Online-Ausweises erfahren Bürgerinnen und Bürger auf dem Personalausweisportal: www.personalausweisportal.de