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Wohnberechtigungsschein
Sozialer Dienst, Wohnen und Inklusion
Telefon: 02222 945-109
Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie in eine Wohnung ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein bekommen können, hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab. Er gilt nur für das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Ein Wohnberechtigungsschein aus Bornheim gilt in ganz Nordrhein-Westfalen.
Der Wohnberechtigungsschein behält seine Gültigkeit für zwölf Monate.
Grundsätzlich wird ein Wohnberechtigungsschein (WBS) nur dann erteilt, wenn der Wohnungssuchende und die zum Haushalt gehörenden Personen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreiten. Beachtet werden sollte jedoch, dass je nach Bundesland und auch in einzelnen Fällen Abweichungen zur Einkommensgrenze möglich sein können. Zur genauen Ermittlung der Einkommensgrenze wird deswegen ein Beratungstermin empfohlen.
Zinssenkungsantrag
Die NRW.Bank schreibt ihre Darlehensnehmer (Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen) zu bestimmten Stichtagen an und räumt die Möglichkeit ein, die Senkung der Darlehenszinsen zu beantragen. Die Senkung ist abhängig von der Einkommenssituation. Für die Prüfung und Erteilung der Bescheinigung ist die Stadt Bornheim zuständig.
Benötigte Unterlagen:
Im Hinblick auf die Wohnfläche Ihrer Wohnung gibt es einige Regeln, die bei der Bewilligung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) beachtet werden müssen. Die Angemessenheit der Größe der Wohnung ist abhängig von der Anzahl der Haushaltsangehörigen und wird ebenfalls auf dem Wohnberechtigungsschein vermerkt.
Die Nachweise müssen Sie für die letzten 12 Monate vorlegen. Zukünftige Veränderungen des Einkommens, die bereits feststehen, müssen Sie ebenfalls nachweisen. Das könnte zum Beispiel ein Wechsel des Arbeitsplatzes oder der Beginn oder Wegfall von Elterngeldzahlung sein. Geeignet sind Lohnbescheinigungen, Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide oder Rentenanpassungsmitteilungen, Leistungsbescheide der Arbeitsagentur oder des Sozialamts oder auch Nachweise über erhaltene Unterhaltsleistungen. Bitte informieren Sie sich im Infoblatt „Einkommenserklärung“, das Ihnen als Download zur Verfügung steht.
Der Wohnberechtigungsschein ist für Bezieher von Sozialhilfe kostenfrei. Ansonsten fallen einkommensabhängig Gebühren von 5 bzw. 8 Euro an.
Der Antrag auf Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung kann hier heruntergeladen werden
Für jede haushaltsangehörige Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung notwendig. Das dafür benötigte Formular kann hier heruntergeladen werden.
Haberer, Anne
Rathausstraße 2
53332 Bornheim
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Di.: 8:30–12:30 Uhr
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