Voraussetzungen
Turnhallen werden in der Regel ausschließlich an Vereine im Stadtgebiet vergeben. Der Antragsteller sollte sein Vorhaben beschreiben.
Ablauf
Der Antragsteller teilt schriftlich – gerne per E-Mail – mit, wann er eine Halle benötigt, und Abteilung 11.2 prüft die Belegungspläne der städtischen Turnhallen auf freie Kapazitäten.
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden, zum Beispiel per E-Mail.
Gebühren
Die Auskunft über Hallen-Kapazitäten ist kostenfrei. Die Hallennutzung orientiert sich an der Hallenbenutzungsgebührenordnung der Stadt Bornheim.
Fristen und Bearbeitungszeiten
Eine Anfrage sollte frühzeitig gestellt werden, da die Hallen-Kapazitäten begrenzt sind.