Förderprogramm Klimaresiliente Bäume

Was ist das Förderprogramm?

Das Förderprogramm soll ein Ansporn sein, klimaresiliente Bäume auf Privatgrundstücke zu pflanzen. Dabei wird ein Teil der Anschaffungskosten vom Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün getragen. Das Programm ist zunächst bis 2028 geplant, hängt aber auch von der Haushaltslage ab.

Der Klimawandel sorgt für steigende Temperaturen, mehr extreme Wetterereignisse und einen Rückgang von Lebensräumen und Artenvielfalt. Die Pflanzung von Bäumen bietet einen guten Ausgleich, um Verschattung zu erhöhen, Feinstaub zu filtern und Lebensraum für Vögel und Insekten zu schaffen. Auf städtischen Flächen kommt hier das Stadtbaumkonzept zum Tragen, das hitzeanfällige Straßen mit Bäumen ausstatten soll. Um auch Privathaushalte zur Pflanzung von klimaresistenten Bäumen zu animieren, wird dieses Förderprogramm angeboten.

An wen richtet sich das Förderprogramm?

Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an Privatpersonen, die Grundstückseigentümer*innen sind. Die Grundstücke müssen bewohnt sein (z.B. keine Kleingartenanlagen) und es darf nur eine Antragstellung pro Grundstück geben. 

Pro Antrag sind maximal zwei Bäume förderfähig. Der maximale Förderumfang beläuft sich auf 50 Prozent der Anschaffungskosten und liegt bei maximal 150 € pro Baum. 

Die Vergabe der Fördermittel richtet sich nach dem Windhundprinzip, das bedeutet, dass Anträge nach dem Eingangszeitpunkt bearbeitet werden.

Welche Bäume sind förderfähig?

Das Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün hat in Absprache mit externen Personen, Institutionen und der Baumschule Hau eine Liste mit klimaresilienten Baumarten zusammengestellt. Diese sind nach Möglichkeit auch heimisch. 

Förderfähig sind Hochstämme mit einem minimalen Stammumfang von 12-14 cm. Hochstamm bedeutet, dass der Stamm astfrei ist und die Krone erst ab 1,60 m beginnt. Die Baumliste ist unter Dokumente zu finden.


Förderablauf

Antragstellung

Antragstellung

Bei Interesse können Bürger*innen das ausgefüllte Antragsformular (unter Dokumente zu finden) per Mail an umwelt@stadt-bornheim schicken. Dabei wird auch der Datenschutzvereinbarung (ebenfalls unter Dokumente) zugestimmt. Das Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün prüft, ob die Voraussetzung für eine Förderung gegeben sind. Anschließend stellt es einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid aus.

Zuerst eingegangene vollständige Anträge werden priorisiert bearbeitet (Windhundprinzip). Sind die eingestellten Fördermittel ausgeschöpft, sind keine Förderungen mehr möglich.

Unterschreiben des Verpflichtungsbescheids

Unterschreiben des Verpflichtungsbescheids

Nach Bewilligung der Förderung muss ein Annahme- und Verpflichtungsbescheid ausgefüllt und unterschrieben an das Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün gesendet werden (umwelt@stadt-bornheim.de). Darin verpflichtet sich die/der Antragstellende, die Angaben der Förderrichtlinie einzuhalten. 

Baumkauf an der kooperierenden Baumschule

Baumkauf an der kooperierenden Baumschule

Die/der Antragstellende kann nun einen oder zwei Bäume bei der kooperierenden Baumschule Hau in Walberberg kaufen. Der Baum muss/Die Bäume müssen innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt des Bewilligungsbescheids gepflanzt werden. Dabei ist es wichtig, dass nach dem Kauf alle Rechnungen aufbewahrt werden. Informationen zu der Förderfähigkeit von Bäumen finden Sie unter: ‘Welche Bäume sind förderfähig?’ 

Einreichen des Leistungsnachweises beim Umweltamt

Einreichen des Leistungsnachweises beim Umweltamt

Um eine Förderung zu erhalten, muss nun ein Leistungsnachweis über die Baumpflanzung beim Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün (umwelt@stadt-bornheim.de) eingehen. Hierfür müssen alle Rechnungen sowie ein Fotonachweis des gepflanzten Baumes/der gepflanzten Bäume eingereicht werden. Der Förderumfang beträgt 50 Prozent der Anschaffungskosten eines Baumes, beträgt aber maximal 150 € pro Baum. 



Ansprechpartner

Dr. Linda Lehmanski
Umwelt
Amt für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün
Telefon: 02222 945-310
E-Mail