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Voraussetzungen Kampfmittelverdacht Ablauf Der Antrag auf Luftbildauswertung ist beim Bürger- und Ordnungsamt, Abt. 3.3, der Stadt Bornheim schriftlich, auch per E-Mail, zu stellen. Anfragen nach einer möglichen Kampfmittelbelastung werden digitalisiert und können in einfacher Ausfertigung eingereicht werden. Wichtig: Wir empfehlen, mindestens einen Monat vor Bauantragsstellung eine Anfrage nach der möglichen Kampfmittelbelastung (in einfacher Ausfertigung) beim Bürger- und Ordnungsamt, Abt. 3.3, der Stadt Bornheim zu stellen. Der Antrag auf Kampfmitteluntersuchung ist seit dem 1.01.2017 über das Bürger- und Ordnungsamt, Abt. 3.3, schriftlich, auch per E-Mail, zu beantragen und wird von dort an die Bezirksregierung Düsseldorf weitergeleitet. Erforderliche Unterlagen Den Anträgen muss zwingend ein Auszug aus der Deutschen Grundkarte (Maßstab 1:5000) beigefügt sein. Für die Kennzeichnung des beantragten Grundstückes beachten Sie bitte das Merkblatt Deutsche Grundkarte. Eine Anleitung zur Erstellung der Deutschen Grundkarte finden Sie unter Ausdruck einer Deutschen Grundkarte. Gebühren Luftbildauswertungen, Messwertaufnahmen und Bergung von Kampfmitteln sind für den Antragsteller gebührenfrei. Es können Kosten durch die Vorbereitung der abzusuchenden Grundstücksfläche entstehen, zum Beispiel durch das Freiräumen von Bewuchs, Pflasterung und Aufbauten sowie das Einmessen von Geländepunkten und andere erforderliche Maßnahmen. Fristen und Bearbeitungszeiten Ein Ergebnis des Antrages auf Luftbildauswertung erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Wochen durch die Bezirksregierung Düsseldorf und wird von dem Bürger- und Ordnungsamt, Abt. 3.3, an den Antragsteller weitergeleitet. Die Bearbeitung des Antrags auf Kampfmitteluntersuchung kann bis zu 3 Monate beanspruchen und wird von dem Bürger- und Ordnungsamt, Abt. 3.3, an den Antragsteller weitergeleitet. Rechtsgrundlagen Die Kampfmittelbeseitigung zählt zu den Aufgaben der Gefahrenabwehr und ist Aufgabe der Ordnungsbehörden. Zur Unterstützung der Ordnungsbehörden unterhält das Land NRW einen Kampfmittelbeseitigungsdienst bei den Bezirksregierungen Düsseldorf (Bezirke Düsseldorf und Köln) und Arnsberg (Bezirke Arnsberg, Detmold und Münster). Einzelheiten regelt die ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung) vom 12.11.2003 (GV. NRW. S. 685). Danach ist der Umgang mit Kampfmitteln nur dem staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW und den von ihm beauftragten Räumfirmen gestattet.

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